Meilenstein für die regionale Energiewende

Meilenstein für die regionale Energiewende
Meilenstein für die regionale Energiewende

(Foto: Landry)

Zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie beschlossen

Hockenheim. (pm) Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) hat in ihrer 50. Sitzung in Hockenheim einen wichtigen Meilenstein für die regionale Energiewende gesetzt. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Mitglieder die zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie. Umfangreiche Stellungnahmen, zusätzliche fachliche Grundlagen sowie veränderte rechtliche und planerische Rahmenbedingungen hatten eine Überarbeitung des bisherigen Entwurfs erforderlich gemacht. Die Fortschreibung schafft eine belastbare Grundlage, um die landesweit vorgegebenen Flächenziele in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu erfüllen und den Ausbau der Windenergie in geordnete Bahnen zu lenken.

Regionale Verantwortung und klare Leitplanken für die Energiewende

Die Überarbeitung der Planunterlagen beruht auf einer außergewöhnlich breiten Beteiligung unter anspruchsvollen zeitlichen Bedingungen. In den vergangenen Monaten gingen mehr als 4.000 Stellungnahmen von Kommunalverwaltungen, Fachbehörden, anerkannten Naturschutzverbänden und aus der Bürgerschaft ein. Diese Rückmeldungen führten zu teils deutlichen Anpassungen, sowohl bei der Abgrenzung einzelner Vorranggebiete als auch bei der fachlichen Bewertung.

Der aktualisierte Entwurf umfasst nun 65 Vorranggebiete. Im rheinland-pfälzischen Teilraum werden damit 2,01 Prozent der Fläche ausgewiesen, im baden-württembergischen Teilraum 2,15 Prozent. Insgesamt sind rund 10.233 Hektar der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie als Angebotsplanung festgelegt. Damit wird der Flächenbeitragswert erreicht, der durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgegeben und von den Ländern an die Regionen weitergereicht wurde.

Ein Schritt zu mehr Planungssicherheit und Akzeptanz

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Landrat Stefan Dallinger, hob die Tragweite des Beschlusses hervor. Mit dem Votum zur zweiten Offenlage gehe die Region einen entscheidenden Schritt nach vorne. Sie übernehme Verantwortung für die Menschen, die hier leben und arbeiten, für wirtschaftliche Stabilität sowie für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung. Transparenz, Beteiligung und eine solide planerische Grundlage seien zentrale Voraussetzungen, um Akzeptanz zu schaffen und die Energiewende verlässlich zu gestalten.

Zugleich betonte Dallinger die koordinierende Funktion der Regionalplanung. Sie schaffe Ordnung, ermögliche die frühzeitige Klärung von Nutzungskonflikten und biete Kommunen ebenso wie Projektierenden Orientierung und Planungssicherheit.

Gründe für die Anpassungen des Planentwurfs

Die eingegangenen Stellungnahmen deckten ein breites Themenspektrum ab. Sie reichten von grundsätzlichen Fragen der Energie- und Raumordnungspolitik bis hin zu konkreten Hinweisen auf lokale Auswirkungen. Ein großer Teil der Beiträge stammt von Trägern öffentlicher Belange, also Institutionen, die gesetzlich mit öffentlichen Aufgaben betraut sind und an Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Dazu zählen unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, Bundes- und Landesbehörden, Energieversorger, Betreiber von Telekommunikationsnetzen sowie Verkehrsbetriebe. Weitere Rückmeldungen kamen von anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie aus der Bürgerschaft.

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Die vorgenommenen Änderungen betreffen unter anderem angepasste Vorsorgeabstände zu geschlossenen Siedlungsflächen im baden-württembergischen Teilraum, die Berücksichtigung von Belangen der Bundeswehr sowie luftverkehrsrechtliche Restriktionen. In einzelnen Bereichen wurden Vorranggebiete gestrichen, um visuelle Überlastungen und sogenannte Umzingelungseffekte zu vermeiden. Zugleich wurden neue oder erweiterte Flächenvorschläge integriert, sofern sie die Kriterien eines regionalbedeutsamen Vorranggebiets erfüllen. Andere Gebiete entfielen, weil ihre Eignung auf Grundlage aktualisierter Daten oder neuer Erkenntnisse nicht mehr gegeben war. Aufgrund der Wesentlichkeit dieser Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung zwingend erforderlich.

Zweite Offenlage im Frühjahr 2026

Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung schließt sich die zweite Offenlage des Teilregionalplans an, die voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschränkt sich dabei auf die geänderten Teile des Entwurfs, sodass Hinweise gezielt zu den modifizierten Planbestandteilen eingebracht werden können. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Verbandsversammlung über den Satzungsbeschluss entscheiden.

Kommunale Planungshoheit bleibt unangetastet

Der Teilregionalplan Windenergie ist als Angebotsplanung konzipiert. Er legt Vorranggebiete fest, in denen die Windenergienutzung gegenüber anderen Nutzungen Vorrang hat, begründet jedoch keine Verpflichtung zur Errichtung von Windenergieanlagen. Vielmehr schafft er Klarheit und Handlungssicherheit für Kommunen, Projektierende und Genehmigungsbehörden.

Die kommunale Planungshoheit bleibt unangetastet, da Gemeinden weiterhin ihre Flächennutzungspläne fortschreiben und eigene Sondergebiete für Windenergie ausweisen können. Bestehende Anlagenstandorte profitieren zudem von größerer Planungssicherheit, wodurch das Repowering an Bedeutung gewinnt. Genehmigungen im Außenbereich bleiben zunächst bauplanungsrechtlich privilegiert. Sobald nach Genehmigung der Fortschreibung festgestellt wird, dass der Flächenbeitragswert erreicht ist, entfällt diese Privilegierung. Maßgeblich sind dabei die bundesrechtlichen Vorgaben sowie die geltenden Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2027. Insgesamt ermöglicht der Regionalplan eine geordnete Standortentwicklung, ohne lokale Entwicklungsansätze einzuschränken.

Weitere Beschlüsse der Verbandsversammlung

Neben der zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie befasste sich die Verbandsversammlung auch mit weiteren Themen von regionaler Bedeutung. Finanzielle Entscheidungen und Maßnahmen zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, unter anderem im Rettungswesen, unterstreichen das breite Verantwortungsverständnis des Verbandes. Während die Fortschreibung des Teilregionalplans planerische Klarheit für die Energiewende schafft, tragen wirtschaftliche und organisatorische Beschlüsse dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Resilienz der Region insgesamt zu stärken.

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