Die AWN informiert

19.12.09

Neue Müllmarken für 2010

Die neuen Müllmarken für das Jahr 2010 werden in der ersten Januarwoche zusammen mit den Müllgebührenbescheiden vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis an die Privathaushalte im Landkreis versandt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Marken: Die Kontrollmarke für die Restmülltonne, den Berechtigungsnachweis sowie eine bis mehrere Sperrmüllmarken.

Diese Jahresmarken sind alle auf einem gemeinsamen Trägerpapier aufgeklebt, und haben für das Jahr 2010 eine dunkelgrüne Farbe. Die Haushalte werden gebeten, die Kontrollmarke für die Restmülltonne sogleich an eine gut sichtbare, trockene und saubere Stelle außen auf der schwarzen Restmülltonne aufzukleben. Die beiden anderen Marken, Berechtigungsnachweis und Sperrmüllmarke(n) sind Voraussetzung für eine kostenlose Nutzung der Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis, daher empfiehlt es sich, sie sorgfältig aufzubewahren. Nach dem Samstag, 9. Januar 2010, verlieren die alten roten Marken für das Jahr 2009 ihre Gültigkeit.

Ab Montag, 11. Januar 2010 werden bei den Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis nur noch Kleinanlieferungen und Sperrmüll mit den neuen dunkelgrünen Jahresmarken für 2010 angenommen. Die Anzahl der gültigen Sperrmüllmarken ist nicht bei jedem Haushalt gleich, denn sie richtet sich nach der Größe der Restmülltonne. Aus drucktechnischen
Gründen sind immer vier Felder für Sperrmüllmarken auf dem Trägerpapier enthalten. Die gültigen Marken sind am Aufdruck „Sperrmüllmarke 2010“ und einem Strichcode erkenntlich, ungültige Marken tragen den Aufdruck „ungültig“. Die Sperrmüllmarken berechtigen zu einer einmaligen kostenlosen Entsorgung von sperrigen Abfällen ohne verwertbare Anteile. Die Sperrmüllmarke kann entweder zur Selbstanlieferung oder zur Abholung per Abrufkarte genutzt werden. Für die Selbstanlieferung von Sperrmüll ist zusätzlich zur Abgabe der Sperrmüllmarke auch der Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Der Berechtigungsnachweis kann zu kostenlosen Kleinanlieferungen für verwertbare Abfälle wie beispielsweise Altholz, Altpapier oder Metallschrott aus Haushalten an den Wertstoffhöfen genutzt werden. Er kann im Gegensatz zur Sperrmüllmarke wiederholt benutzt werden. Der Berechtigungsnachweis gilt für den Wertstoffhof des DRK in Hardheim in der Querspange, für den Wertstoffhof in Mosbach auf dem Firmengeländer der Fa. INAST, für den Wertstoffhof in Buchen auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Sansenhecken und für das Schadstoffmobil.

Weitere Fragen zu den Müllmarken beantwortet gerne der Kundenservice der AWN unter Tel. 06281/906-13.

Umwelt

Von Interesse

Die Magie des Katzenbuckels
Top

Die Magie des Katzenbuckels

(Foto: pm) Wiedereröffnung des „Wegs der Kristalle“ Waldbrunn. Am vergangenen Samstag herrschte buntes Treiben am Katzenbuckel. Der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und die Gemeinde Waldbrunn hatten zur feierlichen Wiedereröffnung des „Wegs der Kristalle“ eingeladen. Rund 50 Gäste waren gekommen, um die Veranstaltung mitzuerleben und im Anschluss bei einer fachkundigen Führung mehr über den Vulkan und seine bewegte Vergangenheit zu erfahren. Ein Pfad mit neuem Konzept Bürgermeister Markus Haas begrüßte die Gäste und zeigte sich erfreut über die Neugestaltung des Geopark-Pfads. Als höchster Berg des Odenwalds lockt der Katzenbuckel jährlich zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Mit dem überarbeiteten Lehrpfad bietet er nun noch […]

[…]