Landesregierung streicht Ortsumfahrung Hardheim

Hardheim. Große Straßenbauprojekte brauchen bekanntermaßen einen langen Vorlauf. Auch die Vorgänge rund um die seit Jahrzehnten geplante Ortsumfahrung Hardheim füllen mittlerweile viele Ordner. Grundvoraussetzung für die Realisierung ist aber die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegeplan, der vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen wird – allerdings basierend auf Vorschlägen aus den Ländern, den sogenannten Maßnahmenlisten.

Im Bundesverkehrswegeplan war die Hardheimer Ortsumfahrung bislang enthalten. Nun droht ihr aber bei der anstehenden Anpassung der Rauswurf, weil das Land Baden-Württemberg dieses Projekt aus seiner Maßnahmenliste streichen will.

Dafür hat im Hardheimer Rathaus und auch im Landratsamt in Mosbach niemand Verständnis. In einem Brief an Minister Winfried Hermann wird Landrat Dr. Achim Brötel deutlich: „Warum die Ortsumfahrung Hardheim aus der Maßnahmenliste gestrichen wurde, ist mir nicht nachvollziehbar.“ Insbesondere entbehre die dafür seitens des Landes gegebene Begründung jeglicher Grundlage, weil die geplante Trasse nämlich nachweislich keineswegs überbaut ist, sondern vielmehr seit Jahr und Tag eben für dieses Projekt freigehalten werde.




In der Folge listet der Landrat detailliert auf, warum die Ortsumfahrung Hardheim unumgänglich sei: Hohe Verkehrszahlen im Schwerlastverkehr und bei der Gesamtbelastung, eine stellenweise gefährliche Ortsdurchfahrt, die Verknüpfung mit der neuen L 514 in ihrer Funktion als Autobahnzubringer zur A 81, Hardheim als Sitz wichtiger mittelständischer Unternehmen mit dem Bedarf einer optimalen Verkehrsanbindung und auch die schwierige Situation als Konversionsstandort. Überlegungen für eine sinnvolle Nachfolgenutzung der Bundeswehrliegenschaften seien bereits in vollem Gange. Auch hierfür werde es aber entscheidend darauf ankommen, potentiellen Interessenten eine sinnvolle verkehrliche Lösung vor Ort bieten zu können. Mit der derzeitigen Situation sei das allerdings nicht möglich.

Bund und Land stünden jedoch in der Pflicht, die Gemeinde Hardheim bei der Bewältigung der Konversionsfolgen nach Kräften zu unterstützen. Gerade das Land habe sich in diesem Zusammenhang bisher anerkennenswerterweise sehr engagiert. „Umso unverständlicher wäre es mir jetzt aber, wenn das bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans plötzlich nicht mehr der Fall wäre.“

Was die Trassenführung betrifft, zeige man sich kompromissbereit, so der Landrat, der in seinem Schreiben auf eine aktuelle Initiative der Gemeinde eingeht, die eine deutlich kostengünstigere Teilumgehung in den Raum stellt: „Deutlicher kann man sicher nicht mehr zum Ausdruck bringen, wie wichtig den Verantwortlichen vor Ort ihre Ortsumfahrung tatsächlich ist. Wenn es auf diese Weise zu einer sinnvollen und obendrein für den Steuerzahler auch noch billigeren Variante käme, wäre das ein hervorragendes Beispiel für eine zukunftsorientierte Raumentwicklung von der Basis her.“

Bis September hat das Stuttgarter Ministerium noch Zeit, den Entwurf der Maßnahmenliste zu korrigieren, bevor er dann nach Berlin geht. Und: Nicht nur der Landrat hofft, dass die Argumente überzeugen und tatsächlich noch eine positive Neubewertung der Ortsumfahrung Hardheim vorgenommen wird.

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