Neckarsulm: Durch Messerstich verletzt

 
 
 Neckarsulm. (ots) Bereits am Sonntagmorgen kam es in einem Treppenhaus eines
 Mehrfamilienhauses in Neckarsulm zu einer körperlichen
 Auseinandersetzung, bei der einem 40-Jährigen eine Stichverletzung
 zugefügt wurde. Der Mann hatte zuvor in der Wohnung des 38-jährigen
 Tatverdächtigen übernachtet, nachdem beide zusammen am Abend zuvor
 unterwegs waren. Bereits am frühen Morgen war es zwischen den beiden
 Männern zu Unstimmigkeiten gekommen. Daraufhin habe der 40-Jährige
 dann gegen 7.20 Uhr die Wohnung verlassen. Noch im Treppenhaus
 bemerkte er, dass er sein Handy vergessen hatte, weshalb er nochmals
 zurückging und an der Wohnungstüre klopfte. Der 38-Jährige öffnete
 die Türe und stach sofort mit einem Küchenmesser auf das Opfer ein.
 Diesem gelang es noch, die mit dem Messer bewaffnete Hand des
 Angreifers zur Seite zu stoßen, um weitere Stiche abzuwehren.
 Anschließend holte er sein Handy und verließ die Wohnung und das
 Haus. Er begab sich zu seinem in der Nähe abgestellten Fahrzeug. Der
 Angreifer, der sich zwischenzeitlich mit einem Stein bewaffnet hatte,
 kam hinzu. Er wollte diesen auf das Fahrzeug werfen. Durch Zureden
 des Geschädigten und einer Nachbarin ließ er davon ab und ging zurück
 in seine Wohnung. Noch bevor eine alarmierte Polizeistreife eintraf,
 hatte er diese wieder verlassen. Im Rahmen der Fahndung wurde er nach
 Zeugenhinweisen im Dachgeschoß eines Wohnhauses angetroffen. Er hatte
 sich dort eingeschlossen. Nachdem die Beamten die Türe gewaltsam
 geöffnet hatten, konnte er vorläufig festgenommen werden. Der
 Tatverdächtige, der erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, musste
 eine Blutprobe abgeben. Danach wurde er vorsorglich stationär in
 einer Spezialklinik untergebracht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft
 Heilbronn wurde er am Mittwoch dem Haftrichter beim Amtsgericht
 Heilbronn vorgeführt. Dieser erließ den wegen eines versuchten
 Tötungsdelikts beantragten Haftbefehl und wies den Mann in ein
 Vollzugskrankenhaus ein. Die Verletzung des Geschädigten war nicht
 lebensgefährlich. Er wurde nicht stationär aufgenommen.
 

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