Nur zum Schein selbständig

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Amtsgericht Tauberbischofsheim verhängt Geldstrafe wegen Sozialversicherungsbetrug

(ots) Das Amtsgericht Tauberbischofsheim verurteilte einen 32 und einen 31 Jahre alten Mann jeweils zu einer Geldstrafe von 3.900 EUR, weil sie für ihre 32 aus Rumänien stammenden Arbeitnehmer die fälligen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 75.000 EUR nicht bezahl-ten.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn am Standort Tauberbischofsheim ermittelten eine von den beiden Männern nur zum Schein gegründete Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), in der sie im Zeitraum April bis September 2011 32 Rumänen offiziell als Selbständige Stahlarmierer führten. Tatsächlich aber waren die beiden Männer und die Rumänen alles andere als gleichberechtigte Gesellschafter.

Arbeitsaufträge für die GbR wurden über eine weitere Einzelfirma beschafft, in welcher die beiden verurteilten Männer formell als Arbeitnehmer angestellt waren. Tatsächlich waren diese beiden aber die „Chefs“ innerhalb des Firmenkonstrukts und damit auch Arbeitgeber für die 32 Rumänen. Aus diesem Grund hätten sie die fälligen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Dies wollten sie durch Vortäuschen der Gesellschaftsform (GbR) allerdings umgehen.

Die beiden Verurteilten sind nun vorbestraft. Das Urteil ist seit Februar rechtskräftig. Die nicht bezahlten Beiträge werden durch die Deutsche Rentenversicherung angefordert.

Zusatzinformation: Als Scheinselbständige werden Arbeitnehmer bezeichnet, die nach außen hin als Selbständige auftreten, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

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