Hilfe für Grauammer, Ortolan und Wachtel

Vogelschutzgebiet „Wiesenweihe Taubergrund“

Die Grauammer – ein hoch bedrohter Bodenbrüter in den Feldfluren. (Foto: Benjamin Waldmann)

Creglingen. (pm) Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis und die Stadt Creglingen haben kürzlich die ansässigen Landwirte und Landnutzer im Dorfgemeinschaftshaus Waldmannshofen über gefährdete Vogelarten informiert. Dabei wurden auch erforderliche Maßnahmen vorgestellt, wie die gefährdeten Arten im Gebiet erhalten werden können. Bei der mit etwa 30 Personen gut besuchten Veranstaltung erhielten die Teilnehmer umfangreiche Rechts- und Fachinformationen.

Der Natura-2000-Beauftragte des Landratsamtes, Stephan Hielscher, klärte die interessierten Zuhörer auf: „Wer in den Vogelschutzgebieten wirtschaftet oder Vorhaben plant, muss wissen, welche Bewirtschaftungsmaßnahmen für die vorkommenden Arten zulässig bzw. unschädlich und welche Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig und wünschenswert sind“. Unterstützung erhielt er durch Bürgermeister Uwe Hehn, der die anschließende konstruktive Diskussion moderierte.

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Die EU-Vogelschutzgebiete gehören zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000, das Fauna-Flora-Habitat-Gebiete („FFH-Gebiete“) und Vogelschutzgebiete umfasst. Die Vogelschutzgebiete sind in Baden-Württemberg seit 2010 durch Rechtsverordnung geschützt. Das Vogelschutzgebiet „Wiesenweihe Taubergrund“ umfasst etwa 1.695 Hektar und besteht aus vier Teilgebieten. Davon liegt eines bei Waldmannshofen, die restlichen drei befinden sich bei Bernsfelden, Vilchband und Wittighausen. Es ist das einzige Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg, in dem die Wiesenweihe und der Ortolan vorkommen. „Bei Waldmannshofen hat der Ortolan seinen landesweit einzigen Bestand, den es dringend zu schützen gilt“, erklärte Stephan Hielscher.

Der Managementplan für das Vogelschutzgebiet wurde im Jahr 2011 fertiggestellt. Er beschreibt den Erhaltungszustand der geschützten Vogelarten und gibt Maßnahmenempfehlungen für die Erhaltung und Entwicklung der Bestände. In den Natura-2000-Gebieten darf sich der Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensräume nicht verschlechtern.

Zwar gab die Wiesenweihe dem Schutzgebiet den Namen, bei der Informationsveranstaltung in Waldmannshofen standen jedoch andere feldbrütende Vogelarten wie Grauammer, Ortolan und Wachtel im Mittelpunkt. Ihre Situation ist schwierig, und das nicht nur im Main-Tauber-Kreis, sondern landesweit. Insbesondere sorgen Veränderungen in der Landschaft durch die Intensivierung der Landwirtschaft und den Wegfall kleinräumiger Strukturen für anhaltende Bestandsrückgänge. Ausgehend von dem Managementplan sollte die Veranstaltung den Landwirten Wege aufzeigen, wie sie dazu beitragen können, die Lebensbedingungen für Feldbrüter im Vogelschutzgebiet zu verbessern und bevorzugte Lebensräume mit den dazugehörigen Elementen wie Hecken und bewachsene Ackergrenzen zu schaffen und zu erhalten.

Stephan Hielscher gab auch praktische Tipps, wie Gehölze und Grünstreifen sachgerecht gepflegt und genutzt werden sollten, um die Vogelarten im Vogelschutzgebiet zu fördern. Mit der Pflege der Heckenstreifen wurde in diesem Gebiet unter der Regie des Kommunalen Landschaftspflegeverbands bereits im Winter begonnen. Grauammern und andere Vögel benötigen recht niedrige Hecken. Daher werden die Gehölze häufiger als üblich „auf den Stock gesetzt“, in der Regel alle fünf Jahre.

Die bereits im Rahmen der Flurneuordnung angelegten Grünstreifen entlang von Gräben und Feldwegen sollten nur einmal im Jahr und außerhalb der Vogelbrutzeit gemäht werden, also erst im August oder September. Am Auber Bach genügt sogar eine Mahd alle zwei Jahre. Selbstverständlich sollten diese aus ökologischen Gründen angelegten Wiesenflächen auch nicht als Fahrwege benutzt werden, zumindest nicht in der Brutzeit der Vögel.

Auch auf Teilflächen oder auf Randstreifen von Äckern können Extensivierungsmaßnahmen großen Nutzen für die Vogelwelt bringen. Anbau von Sommergetreide, Hackfrüchten und Erbsen, größere Drillabstände und Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sind Beispiele für Maß-nahmen, die sowohl das Nahrungsangebot (Insekten und Sämereien) als auch die Verfüg-barkeit von Brutplätzen verbessern würden. Als Ausgleich für solche wertvollen Naturschutz-leistungen können Landwirte Fördergelder nach der Landschaftspflegerichtlinie erhalten.

Am Ende der Veranstaltung war klar, dass Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der gefährdeten Vogelarten nur gemeinsam unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Notwendigkeiten gelingen. „Jede einzelne Aktivität zur Erhaltung der Vogelvorkommen und ihrer Lebensstätten wird von der Naturschutzverwaltung begrüßt und unterstützt“, schloss Stephan Hielscher.

Weitere Informationen zum Thema „Vogelschutzgebiet“, zu den gefährdeten Vogelarten und zur Förderung von konkreten Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie gibt es beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Umweltschutzamt, Stephan Hielscher, Telefon 09341/82-5792, E-Mail: umweltschutzamt@main-tauber-kreis.de.

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