Mosbach. (pm) Zur Verhinderung einer weiter sich rasant ausbreitenden Infektionswelle bleiben Kindertageseinrichtungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen. Der Schulbetrieb dagegen wird ab 04. Mai wieder sukzessive aufgenommen. Hierzu verweist die Stadtverwaltung Mosbach auf die entsprechenden aktuellen Informationen des Landes.
Unabhängig davon hat das Kultusministerium Baden-Württemberg sich insbesondere aufgrund der Lockerungen im Einzelhandel entschieden, die Notbetreuung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen auszuweiten, um Eltern in präsenzpflichtiger Arbeit zu entlasten.
Ab 27. April werden auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung einbezogen. Gleichzeitig erweitert sich der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten um Erziehungsberechtigte, die einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außerhalb ihrer Wohnung haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Bei zwei Erziehungsberechtigten müssen beide diese Bedingung erfüllen. Voraussetzung hierzu ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Bestätigung der / des Erziehungsberechtigten über das Fehlen einer anderweitigen Betreuungsmöglichkeit. Entsprechende Vorlagen finden sich unter www.mosbach.de.
Mit Blick auf das primäre Ziel des Infektionsschutzes sowie der Hemmung der Ausbreitung des Virus muss die Notbetreuung allerdings einem begrenzten Personenkreis vorbehalten bleiben. Sollten unter diesem Aspekt des Gesundheitsschutzes die Betreuungskapazitäten der jeweiligen Einrichtung zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen, muss eine Priorisierung vorgenommen werden, welche sich an den objektiven Kriterien der zwingenden Notwendigkeit orientiert. Hierfür bittet die Stadtverwaltung bereits jetzt um das Verständnis der betroffenen Eltern.