Lange von vielen Bürgern gefordert, werden nun wöchentlich die Zahlen für die 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis bekanntgegeben. (Quelle: Landratsamt)
Mosbach. (pm) Seit März versorgt das Landratsamt die Bürger nahezu täglich mit Informationen über den Verlauf der Pandemie im Kreis. Und seit Beginn der Krise fordern Kreiseinwohner – u.a. auf unserer Facebook-Seite – die Aufschlüsselung nach Städten und Gemeinden, was der Kreis mit dem Hinweis auf den Datenschutz bisher verweigerte.
Nun hat die Verwaltung ihre Meinung geändert und präsentiert daher einen weiteren Aspekt bei der Meldung der Zahlen. Dies ist die Angabe der aktuellen Infektionen für die einzelnen Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis. Veröffentlicht werden die jeweils aktiven Coronavirus-Fallzahlen aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden immer einmal in der Woche am Dienstagvormittag. Die Veröffentlichung der kreisweiten Zahlen erfolgt davon unabhängig weiterhin täglich.
Dr. Martina Teinert, Leiterin des Gesundheitsamts, betont in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Daten nicht dazu geeignet seien, das eigene Verhalten zum Schutz vor dem Virus zu verändern: „Die Bürger müssen gerade jetzt im anstehenden Herbst und dann im Winter davon ausgehen, dass das Virus in jeder Kommune des Kreises jederzeit auftreten kann. Entsprechend muss sich jeder gleichermaßen schützen. Es wäre fatal, wenn man sich in Sicherheit wiegt, nur weil Infektionen nicht in der Nähe des eigenen Wohnorts vorkommen. Gerade bei diesem Virus weiß man ja, dass Menschen ohne jegliche Symptome ansteckend sein können.“
Zudem gibt Teinert zu bedenken, dass ihr Fachdienst mit jeder Corona-Neuinfektion sehr viele sensible Gesundheitsdaten über den Wohnort des Infizierten, dessen familiären Verhältnisse und dessen Kontaktpersonen erhält, die man natürlich umfassend schütze. Sie habe deshalb die Sorge, dass gerade in kleineren Gemeinden und bei wenigen Fällen die Veröffentlichung der Daten dazu beitrage, dass infizierte Personen leichter identifiziert werden und dann, wie schon berichtet wurde, Anfeindungen ausgesetzt sein könnten. Es empfehle sich also, weder in eine Entspannung bei nicht vorhandenen Infektionen in der Heimatgemeinde zu verfallen, noch in Panik, sollte es solche Infektionen geben.
„Wir halten die Nennung der Orte deshalb nach wie vor für problematisch. Die Rechtsprechung, zumindest in Bayern, sieht dies nun aber anders“, erklärt Teinert die Entscheidung. Zudem sei inzwischen die Aufklärung über die Pandemie und die Ansteckungswege ja auch so umfassend geleistet worden, dass man sicher sei, dass die Bürgerinnen und Bürger gut mit den Daten umgehen. Deshalb verzichte das Landratsamt darauf, hier eine Klärung für den Kreis herbeizuführen und wolle die Ressourcen lieber für die eigentliche Pandemiebekämpfung nutzen.
Generell sei es weiterhin wichtig, so Teinert, die entscheidenden Hygieneregeln jeden Tag möglichst umfassend einzuhalten: Abstand halten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sich regelmäßig die Hände zu waschen. „Ich rate, jenseits aller rechtlicher Regelungen, dazu, eine Mund-Nasen-Bedeckung für Situationen zu nutzen, in denen mehrere Menschen in kleineren Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten oder der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht immer eingehalten werden kann. Das Virus ist hochansteckend und es bedarf für eine Übertragung nicht viel“, unterstreicht die Ärztin. Zudem sollten Räume auch in der kälteren Jahreszeit regelmäßig gelüftet werden.