(Symbolbild – MarcKessler/Pixabay)
Wald und Weinberge sind keine Rennpisten – Appell für ein gutes Miteinander zwischen Mensch und Tier
Lauda-Königshofen. (pm) Lauda-Königshofen. Vermehrt gehen bei der Stadt Lauda-Königshofen Beschwerden über rücksichtslose Mountainbiker ein, die mit Karacho durch den Wald und die Weinberge, sogar durch Felder und private Grundstücke rasen und mit ihren dicken Reifen tiefe Spuren im Erdboden hinterlassen. „Das muss aufhören“, findet Forstrevierleiter Ulrich Stier. Ein Wald sei schließlich keine Rennpiste, sondern soll der Erholung dienen.
Der Sommer 2021 macht seinem Namen zwar nicht unbedingt alle Ehre, aber dennoch gönnen sich zahlreiche Bürger in den warmen Monaten eine Abkühlung im Wald. Beim Joggen, Spazierengehen oder Fahrradfahren bestaunen sie die heimische Tier- und Pflanzenwelt und genießen die frische und gesunde Luft.
Doch gleichzeitig steigt durch die starke Frequentierung des Waldes der Stresspegel vieler Waldbewohner. Dieser lässt sich durch eine angemessene Geschwindigkeit deutlich verringern.
Sensibilität schärfen
Die Stadt Lauda-Königshofen möchte das Bewusstsein für die Thematik schärfen und Mountainbiker dafür sensibilisieren, dass sie beim Befahren des Waldes sozusagen in das Kinderzimmer der Waldbewohner eintreten und sich entsprechend verhalten sollen.
Wildtiere, vor allem junge Rehkitze, wie es sie aktuell häufig in den Wäldern und Weinbergen von Lauda-Königshofen und Umgebung zu beobachten gibt oder Feldhasen, die gerne am Wegesrand verweilen, sind insbesondere durch rücksichtslose Biker vermeidbar hohen Belastungen ausgesetzt. Vor allem, wenn die Radler abseits der Wege unterwegs sind, wird dadurch die Tierwelt aufgeschreckt.
Die Folge: Junge Artgenossen werden in ihrer Ruhe gestört, geraten durch die Radler in Panik und müssen viel Energie für eine Flucht aufwenden.
Das sagt das Gesetz
Forstrevierleiter Ulrich Stier weist auf das bestehende Landeswaldgesetz hin, wonach Radfahrern das Befahren von Wegen unter 2 Metern Breite untersagt ist. Ferner besagt das Gesetz, dass Radfahren auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege verboten ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen müsse so erfolgen, zitiert der Förster, „dass die Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt wird“. Beim Begegnungsverkehr habe der Fußgänger laut Gesetz Vorrang.
Der Förster findet klare Worte: „Ein Wald ist kein Parcours, in dem Abenteuerhungrige Vollgas geben können.“ Doch es gehe nicht darum, motorisierten E-Bikern den schwarzen Peter zu zeigen.
„Vielen ist vermutlich einfach nicht klar, dass die breiten Fahrradreifen bei dieser feuchten Witterung dem Wald mit seinen bewachsenen Wegen einen so großen Schaden zufügen, vor allem, wenn man mit hohen Geschwindigkeiten darüber brettert.“
Mountainbike-Parcours für Abenteuerhungrige
Für alle sportiven Biker steht zum Beispiel in Beckstein der ausgewiesene Mountainbike-Parcours zur Verfügung. Dieser Rundweg bietet auf ca. 14 km Länge eine ideale Strecke, um nicht nur den Körper anzustrengen, sondern auch viele Denkmäler und Aussichtspunkte der Becksteiner Gemarkung und des Taubertals zu entdecken.
Außerdem erlebt man neben dem Radspaß auch eine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft durch Weinberge und Wälder, über Feldwege und Schotterpisten. Der Rundweg bietet sich natürlich für Mountainbiker, aber auch für geübte Trekkingradfahrer, E-Biker und Wanderer an. Sein Ausgangs- und Endpunkt ist der Platz an der Alten Becksteiner Kelter.
Ulrich Stier abschließend: „Es wäre wünschenswert, wenn jeder seinen Anteil beitragen würde, den Wald und seine artenreiche Tierwelt zu schonen. Gemeinsam lässt sich das bekanntlich am besten erreichen.“