Gesplittete Abwassergebühren

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(Symbolbild – Michael Gaida/Pixabay)

Flächenänderungen melden

Walldürn. (pm) Die Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Stadtverwaltung nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Änderungen der versiegelten Dach- und Hofflächen oder der Versiegelungsart bei Bestandsgebäuden mitzuteilen sind. Eine Meldung ist bei einer Änderung ab 10 Quadratmetern Fläche binnen eines Monats erforderlich.

Die Verwaltung ermittelt dann die gebührenpflichtige neue Fläche für das Niederschlagswasser und erlässt einen Änderungsbescheid. Nur so kann eine Gebührengerechtigkeit zwischen den einzelnen Eigentümern hergestellt werden. Auch prüft die Stadtverwaltung stichprobenartig, ob die gemeldeten Verhältnisse noch zutreffen.

Informationen zur Niederschlagswassergebühr, ein Änderungsformular und die aktuelle Abwassersatzung finden Sie unter www.wallduern.de/GAG.
Ansprechpartnerin im Rathaus ist F. Hatipoglu, Tel. 0 62 82 / 67-123. E-Mail: gag@wallduern.de

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