Katzen müssen kastriert werden

Katzen müssen kastriert werden
Katzen müssen kastriert werden

(Foto: pm)

Katzenschutzverordnung tritt am 19. November in Kraft

Mosbach. (pm) Der Countdown läuft: Bis zum 19. November müssen Freigängerkatzen in Mosbach kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, denn dann tritt die im Mai beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft.

Katzenhalter haben noch wenige Wochen Zeit, die Kastration, Kennzeichnung mittels Chip oder Tattoo und Registrierung z.B. bei Tasso oder Findefix ihrer freilaufenden Katzen nachzuholen.

Ab 19. November werden aufgegriffene Katzen auf eine Kennzeichnung hin untersucht und im Zweifelsfall auf Kosten der Halter zum Tierarzt zum Kastrieren gebracht. Freilebende Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, können künftig aufgrund der Verordnung u.a. vom Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. rechtssicher aufgegriffen und entsprechend behandelt werden.

Anlass und Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der stetig steigenden Population an freilebenden Katzen, denn die unkontrollierte Vermehrung führt zu Krankheiten und Tierleid. Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an jungen Katzen nicht Schritt halten können.

Unkastrierte Katzen, die einen Halter und ein Zuhause haben, spielen dabei eine nicht unerhebliche Rolle, weshalb auch diese durch die Katzenschutzverordnung einbezogen sind. Mittelfristig soll damit die Überpopulation verringert, die Situation bei der Fundtierunterbringung entspannt und letztendlich Kosten reduziert werden.

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