Einkaufszentrum abgebrannt
Nach dem Großbrand in Mosbach erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Personen – wegen fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung.
Mosbach. (pm) Am 11. März 2024 wurde das Neckar-Odenwald-Zentrum in Mosbach bei einem verheerenden Brand vollständig zerstört (NZ berichtete). Eine Person erlitt Verletzungen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Mosbach Anklage gegen vier Personen beim Landgericht Mosbach erhoben. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige schwere Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung.
Vorwürfe gegen zwei Handwerker
Zwei der Beschuldigten sollen kurz vor Ausbruch des Feuers Bitumenarbeiten auf dem Dach der JYSK-Filiale durchgeführt und dabei Gasbrenner eingesetzt haben. Den Ermittlungen zufolge verstießen sie dabei gegen elementare Sicherheitsvorschriften. So hätten sie es unterlassen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dadurch sei das Risiko der Schweißarbeiten am brennbaren Wandaufbau nicht erkannt worden. Zudem hätten sie keine Öffnungen in der Wand abgedichtet und nach Abschluss der Arbeiten keine Brandwache eingerichtet – entgegen den geltenden Vorschriften.
Verantwortung von Geschäftsführung und Projektleitung
Die weiteren beiden Angeschuldigten sind der Geschäftsführer sowie der Projektleiter des mit den Dacharbeiten beauftragten Unternehmens. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Aufsichts- und Überwachungspflichten verletzt zu haben. Durch dieses pflichtwidrige Verhalten sollen sie ebenfalls ursächlich zur Entstehung beziehungsweise zur Eskalation des Brandes beigetragen haben.
Schaden und Verfahren
Der entstandene Schaden wird von der Staatsanwaltschaft auf rund 70 Millionen Euro geschätzt. Eine abschließende Bewertung liegt bislang nicht vor. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls und der Komplexität des Sachverhalts wurde Anklage vor dem Landgericht Mosbach erhoben.
