Neues Gesetz tritt am 01. Januar 2012 in Kraft
Mosbach. (pm) Vernachlässigung und sogar Misshandlungen von Kindern, die bis zum Tod durch Verhungern führten – Meldungen wie diese gingen in den vergangenen Jahren immer wieder durch die Presse. Eine Erweiterung des Kinderschutzgesetzes, um Kinder vor Auswüchsen elterlicher Gewalt zu bewahren, ist nun verabschiedet worden. „Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss ist ein entscheidender Schritt getan worden, um den Einsatz von Familienhebammen nachhaltig zu sichern und so vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch zu schützen“, so Gabriele Teichmann, Vorsitzende des AWO Kreisverbands Neckar-Odenwald und Beisitzerin im AWO Bezirksvorstand Baden.
Im Vermittlungsausschuss haben sich die SPD-regierten Länder mit Bundesfamilienministerin Kristina Schröder auf eine Summe von 30 Millionen Euro geeinigt, um im Jahr 2012 die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen zu finanzieren. 2013 stehen zu diesem Zweck 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen Euro, sodass Familien in schwieriger Lebenssituation sechs Monate nach der Geburt eines Kindes psychosozial begleitet werden können. Der Bund erreichte die Zustimmung der Länderkammer durch die Zusage einer langfristigen Finanzierung. Am 16. und 17. Dezember passierte das Gesetz Bundestag und Bundesrat und kann ab dem 1.1.2012 wie geplant in Kraft treten. Das neue Gesetz schreibt außerdem vor, dass Hauptamtliche in der Jugendhilfe künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Kommunen werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Heime und andere Einrichtungen, die sie bezuschussen und in denen sie Kinder unterbringen, ein Konzept zum Schutz vor sexuellem Missbrauch vorlegen. Das Kinderschutzgesetz enthält auch Regelungen für mehr Hausbesuche durch das Jugendamt und die Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht bei Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes.
„Im nächsten Schritt müssen ergänzende Regelungen im Bereich des Gesundheitswesens in Angriff genommen werden“ sagt Gabriele Teichmann, „denn gelingender Kinderschutz ist nur in gemeinsamer Verantwortung von allen Beteiligten denkbar und liegt nicht nur in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe.“
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