Vorsorgliches Abkochgebot – Anweisungen des Gesundheitsamtes
(pm) Aufgrund einer bakteriellen Verunreinigung im Hochbehälter Külsheim besteht für den Gebrauch des Trinkwassers im Stadtgebiet Külsheim und in den Gemeinden Hundheim, Steinfurt, Eiersheim, Steinbach, Uissigheim und Tiefental bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot.
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis gibt darüber hinaus folgende Anweisungen für den genannten Bereich:
- Trinkwasser darf nur abgekocht getrunken werden.
- Das Wasser muss einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
- Das Leitungswasser kann für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen genutzt werden.
Das Gesundheitsamt bittet, auch Mitbewohner und Nachbarn zu informieren.
Das vorsorglich ausgesprochene Abkochgebot gilt zunächst so lange, bis das Ergebnis einer Nachkontrolle Anfang der Woche ab Montag, 22. Oktober, vorliegt.
Vom Wasserversorger wurden die vom Abkochgebot betroffenen Gemeinden informiert und die entsprechenden Maßnahmen wurden bereits eingeleitet.