Der Rat beschloss einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Billigheim. (Archivbild)
Billigheim. (pm) Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer im alten Rathaus Billigheim
Fragen und Niederschrift
Die Fragen aus der Bürgerschaft betrafen einen Schotterweg auf dem Friedhof im Ortsteil Billigheim, dessen Instandhaltung vorgesehen ist, sowie die nachhaltige Weiterentwicklung des Gemeindebauhofs. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung wurde den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben.
Bebauungsplan „Nahversorgung“
Zunächst beriet der Gemeinderat über den Aufstellungsbeschluss, die Billigung des Vorentwurfs und die Freigabe für die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan „Nahversorgung“ in der Gemarkung Allfeld. Im Ortsteil Allfeld ist im Bereich zwischen der Neudenauer Straße und der Höchstberger Straße die Ansiedlung eines Rewe-Marktes mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern vorgesehen. Eine Bürgerinformationsveranstaltung hatte bereits im Januar stattgefunden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aufgestellt. Diese erfolgt in Form einer einmonatigen Veröffentlichung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgung“ auf Gemarkung des Ortsteils Allfeld, billigte den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 13.07.2026 und gab diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und für die Beteiligung der Nachbarkommunen frei.
Wohnnutzung des Rathausareals
Im Anschluss stand das städtebauliche Konzept für die Wohnnutzung des Rathausareals Billigheim auf der Tagesordnung. Im Frühjahr 2027 wird das neue Rathaus am Standort des Michaelsheims voraussichtlich bezugsfertig sein. Nach dem Umzug der Gemeindeverwaltung kann das bisherige Rathaus- und Feuerwehrgrundstück an der Sulzbacher Straße einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel ist es, für das Areal eine städtebaulich sinnvolle und zugleich wirtschaftlich tragfähige Nachnutzung zu entwickeln.
Wie bereits in der letzten Ratssitzung ausgeführt, möchte die Gemeinde zur Baureifmachung Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum beantragen und hat das Büro IFK aus Mosbach mit der Ausarbeitung zweier Wohnbaukonzeptionen beauftragt. Mindestens eine Konzeption soll dem Förderantrag beigelegt werden. Der Gemeinderat beschloss, dem ELR-Förderantrag für die mögliche Neuordnung des Rathausareals „Sulzbacher Straße“ als Nutzungskonzept beide Varianten beizulegen.
Mehrfamilienhaus Am Haagen
Beraten wurde außerdem über die Zustimmung gemäß § 36a BauGB und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. Nr. 832, Am Haagen, im Ortsteil Billigheim. In der Straße „Am Haagen“ soll auf einem unbebauten Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet werden. Hierfür hatte der Antragsteller einen Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht.
Das Wohngebäude verfügt über einen Aufzug von der Tiefgarage über alle Geschosse und ist damit senioren- und behindertengerecht. Das Vorhaben entspricht den Zielsetzungen einer städtebaulichen Entwicklung und der wünschenswerten Schaffung von Wohnraum in vertretbarem Umfang ebenso wie dem Ziel der Innenentwicklung. Der Gemeinderat beschloss, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf Flst. Nr. 832, Am Haagen, im Ortsteil Billigheim zu erteilen sowie die Zustimmung nach § 36a BauGB zur Abweichung des Einfügegebots für das Neubauvorhaben zu erteilen.
Ergebnis leicht verbessert
Ebenfalls vorgestellt wurde der Finanzzwischenbericht 2026 anhand einer Präsentation. Im Haushaltsplan 2026 war ein ordentliches Ergebnis von minus 1.591.042 Euro veranschlagt. Nach dem Ergebnis des ersten Halbjahres und der Hochrechnung für das zweite Halbjahr kann dieser Planwert voraussichtlich um 35.675,51 Euro verbessert werden, sodass am Ende des Jahres mutmaßlich ein ordentliches Ergebnis von minus 1.555.366,49 Euro erreicht wird. Nach derzeitigem Stand muss erstmals die Ergebnisrücklage in Anspruch genommen werden.
Von den diesjährigen geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8,289 Millionen Euro wurden zum Ende des ersten Halbjahres 2,075 Millionen Euro ausbezahlt. Die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit, etwa aus Zuschüssen und Beiträgen, in Höhe von rund 4,801 Millionen Euro werden entsprechend dem Baufortschritt abgerufen. Die geplante Kreditaufnahme für das Jahr 2026 in Höhe von 3,6 Millionen Euro wird voraussichtlich nicht benötigt.
Hundesteuer wird angehoben
Anschließend war die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 17.11.2020 Thema. Die derzeit gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Billigheim ist seit dem 01.01.2021 in Kraft. Entsprechend der Zielsetzung des Gemeinderates, Steuern, Gebühren und Beiträge regelmäßig mit der Preisentwicklung abzugleichen, wurde die Satzung überprüft. Dabei orientiert man sich weiterhin an der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg, an deren rechtssichere Struktur sich die bestehende Hundesteuersatzung bereits anlehnt.
Der jährliche Steuersatz für den ersten Hund soll von bisher 108,00 Euro auf 120,00 Euro angehoben werden. Der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund soll entsprechend von bisher 216,00 Euro auf 240,00 Euro erhöht werden. Dies entspricht jeweils einer Steigerung von 11,1 Prozent. Die Erhöhung bleibt unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung seit Inkrafttreten der derzeitigen Satzung. Der Verbraucherpreisindex ist nach den Daten des Statistischen Bundesamtes von 103,1 im Jahr 2021 auf 121,9 im Jahr 2025 gestiegen. Dies entspricht einer Preissteigerung von rund 18,2 Prozent.
Die Kampfhundesteuer soll entsprechend angepasst werden. Der Steuersatz für den ersten Kampfhund soll von bisher 480,00 Euro auf 540,00 Euro erhöht werden. Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund soll der Steuersatz von bisher 960,00 Euro auf 1.080,00 Euro steigen. Im Zuge der Änderungssatzung soll außerdem die Fälligkeitsregelung angepasst werden. Die Hundesteuer soll künftig grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig werden. Für bestehende oder fortgeltende Dauerbescheide bleibt eine eindeutige jährliche Fälligkeit am 15. Februar erforderlich. Der Gemeinderat beschloss die zum 01. Januar 2027.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Danach wurde der Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen behandelt. Der Gemeinderat beschloss in Bezug auf den Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Billigheim, dass die darin festgelegten Flächenziele erreicht sind und über einen weiteren Zubau erst nach Ablauf von vier Jahren ab der heutigen Beschlussfassung beraten wird.
Sanierung des Michaelsheims
Weitere Punkte auf der Tagesordnung waren Vergaben für den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des Michaelsheims zum Rathaus mit Bürgersaal. Beschlossen wurden die folgenden Aufträge:
Die Objekttüren und Innenfensterbänke gingen an die Schreinerei Süß aus Aglasterhausen mit einer Vergabesumme von 183.496,22 Euro.
Die Fliesenarbeiten wurden an die Firma Malatek aus Billigheim mit einer Vergabesumme von 106.693,89 Euro vergeben.
Die Industrieküche erhielt die Firma Holzwarth GmbH aus Murr mit einer Vergabesumme von 70.205,29 Euro.
Die Parkettarbeiten wurden der Firma Fürst GmbH aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 41.936,49 Euro zugesprochen.
Die Türelemente aus Metall gingen an die Firma Mannl GmbH aus Kreuzwertheim mit einer Vergabesumme von 34.520,71 Euro.
Die Bodenbelagsarbeiten wurden ebenfalls an die Firma Fürst GmbH aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 32.835,08 Euro vergeben.
Straßenbeleuchtung vergeben
Auch die Vergabe für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Billigheim war Thema. Der Gemeinderat beschloss, den Dienstleistungsvertrag für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung an die Netze BW über eine Laufzeit von vier Jahren mit jährlichen Kosten in Höhe von 38.588,65 Euro zu vergeben.
Bauangelegenheiten und Informationen
Zudem wurde einem privaten Bauantrag zur Errichtung einer Nebenanlage das Einvernehmen erteilt.
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende, dass der Verteilungsausschuss für den Ausgleichstock in der ersten Verteilungsrunde Investitionshilfen in Höhe von 29.000 Euro für den Umbau des Sanitärbereichs im Kindergarten St. Martin Sulzbach und in Höhe von 22.000 Euro für eine lokale Hochwasserschutzmaßnahme im Ortsteil Allfeld bewilligt hat.
Ebenso wurde mitgeteilt, dass der Start zum Ausbau des Glasfasernetzes durch Vodafone mit der Errichtung des zentralen Technikgebäudes, des sogenannten PoP, für die Gemeinde Billigheim am Abzweig der Landesstraße nach Waldmühlbach erfolgt ist. Außerdem wurde berichtet, dass durch die Neue Energie Billigheim im Jahr 2027 die Errichtung eines Grünstromspeichers für die Photovoltaikanlage „Büchlein“ geplant ist und gemäß Geschäftsbericht im Jahr 2025 ein Jahresüberschuss von 24.000 Euro erwirtschaftet wurde.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Die Anfragen aus dem Rat betrafen eine wiederkehrende Veröffentlichung der Telefonnummern der Ämter des Rathauses im Amtsblatt, die vom TÜV abgesprochene Seilbahn des Spielplatzes Waldmühlbach, die vorbehaltlich einer Zustimmung des Rates im Frühjahr 2027 ersetzt werden soll, das Aufhängen eines Hinweisschildes, dass das Wasser aus dem Brunnen am Dorfplatz im Ortsteil Katzental keine Trinkwasserqualität hat, sowie einen abgesenkten Kanaldeckel, dessen Instandsetzung bereits erfolgt ist.
Meta Description
Gemeinderat Billigheim beschließt Bebauungsplan, Rathausareal, Hundesteuer, Photovoltaik-Kriterien und zahlreiche Vergaben für das Michaelsheim.
Stichworte
Billigheim, Gemeinderat, Bebauungsplan Nahversorgung, Allfeld, Rathausareal, Michaelsheim, Hundesteuer, Freiflächen-Photovoltaik, Finanzzwischenbericht, Straßenbeleuchtung, ELR, Innenentwicklung, Bauanträge, Kommunalpolitik