Ermittlungsverfahren gegen Oberarzt eingestellt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Buchen/Mosbach. (sta) Das Ermittlungsverfahren gegen einen Oberarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken wurde mangels Tatnachweises eingestellt. Dem 43-Jährigen lag Totschlag durch Unterlassen zur Last, nachdem dieser angewiesen hatte, Wiederbelebungsmaßnahmen an einem 57-jährigen Tumorpatienten abzubrechen. Nach der Todesbescheinigung verstarb der Mann an den Folgen einer Lungenembolie. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der Tatverdacht des Totschlages durch Unterlassen nicht nachzuweisen. Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit geklärt werden, ob der Patient zum Zeitpunkt des Abbruchs der Maßnahmen überhaupt noch hätte gerettet werden können.

Zudem stand im Raum, dass der 57-Jährige gegenüber dem Arzt ausdrücklich keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht habe. Auch dies konnte durch die Ermittlungen letztlich nicht widerlegt werden. Die Neckar-Odenwald-Kliniken hatten den Vorfall nicht zur Anzeige gebracht.

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