
Im Mudauer Ortsteil Steinbach sollen, neben den drei vorhandenen, bis 2027 zehn neue Windkraftanlagen errichtet werden. (Foto: Liane Merkle)
Mudau. (lm) Noch unter der Entscheidungsgewalt des letzten Gemeinderats hatte die Gemeinde Mudau frühzeitig Potenzialflächen für Windkraft an den Verband Region Rhein-Neckar gemeldet, die auch in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen wurden. Das neue Gremium erlebte nun die Vorstellung des ersten Windkraftprojekts auf der 317,9 Hektar großen Fläche auf Gemarkung Steinbach „Himmelreich“ durch Richard Gruber (Projektgruppenleiter Entwicklung) und Jens Niefeldt (Key Account Management) als Vertreter der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG aus Brandenburg.
UKA plant zwischen Steinbach, Hettigenbeuern und Beuchen zehn Windkraftanlagen mit einer jährlichen Stromerzeugung von 14 Mio. kWh pro Jahr. Wobei auf Nachfrage von Gemeinderat Knapp deutlich wurde, dass auch eine Erweiterung dieser Fläche ins Bayrische sich anschließen soll, wenn das Problem des Netzanschlusses gelöst ist. Schallimmissionen wurden bereits errechnet und seien im Limit, ebenso wie die Schattenimmisionen der Rotorblätter. Die Artenschutzprüfung sei ebenfalls fast abgeschlossen.
Jede der Anlagen soll eine Nabenhöhe von 179 Meter und einen Rotordurchmesser von 175 Meter haben sowie eine Nennleitestung von 6.800 kW bieten. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist 2027 geplant, das Genehmigungsverfahren sollte bis Ende des Jahres anlaufen.
Doch das Gremium war skeptisch, u.a. fragte Gemeinderätin Matz-Ritter nach dem zu erwartenden LKW-Aufkommen in Steinbach. Da die Anlagen selbst nur über Amorbach angeliefert werden können, würde Steinbach allein durch die Schotter- und Betonanlieferer sowie die Monteure mit weit über 39 LKWs je Anlage die Aufbaubelastung sicher deutlich spüren.
Doch die Gemeinde soll profitieren von den Pachtzahlungen, der Versorgung von bis zu 5.000 Haushalten mit Strom, Gewerbesteuer und EEG-Beteiligungen von 0,2 Prozent je kWh. „Das Landschaftsbild wird sich verändern, aber damit müssen wir umgehen, auch wenn es uns nicht gefällt“, meinte Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger. Außerdem soll auf Nachfrage auch eine Bürgerbeteiligung möglich werden, für die es jedoch eine separate Infoveranstaltung geben soll.
In einem weiter Tagesordnungspunkt beschlossen die Räte die Anpassung der Satzung über die Benutzungsgebühren von Obdachlosen-, Flüchtlings- und Asylunterkünften rückwirkend zum 01. Januar 2024. Demnach wurden als monatliche Kaltmiete für Unterkünfte 251 Euro pro Erwachsenen festgesetzt, zzgl. 70 Euro für Strom, 50 Euro für Heizung und 26 Euro für Sonstiges. Für Kinder, die in der Haushaltsgemeinschaft leben, wird eine Warmmiete zu einem reduzierten und gestaffelten Betrag pro Kind festgesetzt.
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Abonnieren Sie kostenlos unserenAbschließend der diskussionsreichen Sitzung nahm das Gremium den von Kämmerin Marianne Neubauer vorgetragenen Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis. Sie hatte die erfreuliche Nachricht, dass die erste Hälfte des Haushaltsjahres für die Gemeinde Mudau besser als erwartet verlaufen ist. Ursprünglich war man von einem negativem Gesamtergebnis von rd. 1,37 Mio. Euro ausgegangen.
Detailliert erläuterte die Kämmerin, was bisher alles geleistet werden konnte, und sie informierte das neue Gremium auch über das was noch aussteht. Bei der Gewerbesteuer zeichnen sich nach dem ersten Halbjahr Mehreinnahmen ab und Minderausgaben aufgrund Verzögerungen bei geplanten Unterhaltungsmaßnahmen. Im investiven Bereich kann das geplante Investitionsprogramm laut der Kämmerin mit einem Ausgabevolumen von 5,8 Mio. Euro nicht vollständig abgearbeitet werden. Zum einen weil beantragte Zuschüsse nicht bewilligt wurden, zum anderen weil sich Maßnahmen verzögern. Demzufolge sei aktuell die geplante und genehmigte Darlehensaufnahme i.H.v. 1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 in voller Höhe nicht notwendig, was der Empfehlung eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts des Landratsamtes deutlich entgegenkommen würde.
Den Bauanfragen, die Hauptamtsleiterin Bianca Groß vorstellte, wurde einmütig zugestimmt. Ein Antrag der FUB, vorgetragen von Philipp Knapp, der in einer der nächsten Sitzungen geklärt werden soll, behandelte abschließend die nicht enden wollenden Erdauffüllungen beim Mudauer Golfplatz.
Zwar hatte das Gremium die positive Entwicklung des Golfplatzes bei der Gemeinderundfahrt bewundert, dennoch möchte man einige Fragen geklärt haben: Welches Planungsrecht gilt und was ist dort geregelt im Hinblick auf die Erdauffüllungen und sonstigen Baumaßnahmen? Inwieweit liegen Baugenehmigungen für Auffüllungen auf dem Gelände vor und in welchem Umfang? Sind alle bereits durchgeführten Maßnahmen in Einklang mit den erteilten Genehmigungen und entsprechen diesen? Welche Mitwirkungsrechte hat die Gemeinde bezüglich der Auffüllungen und sonstigen Baumaßnahmen? Und schließlich – In welchem Umfang sind gemeindeeigene Flächen betroffe? Gibt es hierzu Regelungen im Pachtvertrag und welche Auswirkungen haben die Auffüllungen langfristig auf diese Flächen?