Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme, Beihilfe sowie wegen Gewalt- und Sexualdelikten rechtskräftig
Karlsruhe. (pm) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Mosbach verworfen. Das LG hatte im September 2024 zwei Brüder aus Walldürn zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (NZ berichtete).
Die Täter hatten ihre Opfer in einem Wohnhaus in Walldürn gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt und misshandelt (NZ berichtete).
Gegen den älteren der beiden Angeklagten verhängte die Strafkammer des LG wegen Geiselnahme, einer Vielzahl von Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und gefährlichen Körperverletzungen, der Tötung eines Wirbeltieres sowie weiterer Straftaten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten. Den mitangeklagten jüngeren Bruder hat das Gericht in Mosbach wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der ältere der beiden Angeklagten Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. Zwischen 2019 und seiner vorläufigen Festnahme am 19. Oktober 2022 beging er unter anderem in seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim eine Vielzahl von Straftaten vor allem gegen die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit seiner Ehefrau sowie mehrerer Teilnehmerinnen seiner Seminare.
Eines der Opfer dieser Straftaten hielt er mit Gewalt und Drohungen und unter Ausnutzung der Todesangst des Opfers über einen längeren Zeitraum im Jahr 2022 in seinem Haus fest und vergewaltigte es mehrfach. Als er sich spätestens ab Mitte Oktober 2022 noch zweier weiterer Opfer bemächtigte, war er infolge seines exzessiven Betäubungsmittelkonsums wegen nicht ausschließbar aufgehobener Einsichtsfähigkeit nicht mehr schuldfähig. Der jüngere Bruder unterstützte ihn bei den Straftaten oder beteiligte sich daran; im Haus des älteren Bruders beging er einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer.
Der 1. Strafsenat des BGH hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Die Rechtsmittel haben weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Fehler aufgedeckt. Die Revision einer Nebenklägerin hat der Senat ebenfalls verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen, sodass die Brüder ihre Strafen im Gefängnis absitzen müssen.
