Mosbach. Die 8. Große Strafkammer hat heute einen 38- jährigen Hauptangeklagten wegen
Geiselnahme in Tateinheit mit vier Fällen der Vergewaltigung und mit Körperverletzung sowie weiteren Vergewaltigungen in zehn Fällen, teilweise in Tateinheit mit Körperverletzung, sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung in sieben Fällen und der Tötung eines Wirbeltiers zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der 25-jährige Bruder des Hauptangeklagten wurde wegen Beihilfe zur Geiselnahme in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, sexuellem Übergriff und gefährlicher Körperverletzung zur Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Verhandlung begann im Februar, fand aber zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Opfer größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Täter hatten ihre Opfer in einem Wohnhaus in Walldürn gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt und misshandelt (NZ berichtete)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.