29.01.10
Mosbach/Schefflenz. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat gegen den 18-jährigen Verursacher des Unfalls am 29.11.2009 auf der Bundesstraße 292 zwischen Oberschefflenz und Adelsheim Anklage zum Landgericht – Jugendkammer – Mosbach erhoben. Der Angeklagte wird sich danach gegen den Verdacht des Totschlags, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung in jeweils zwei Fällen, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Trunkenheit im Verkehr zu verteidigen haben.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen besteht weiterhin der Verdacht, dass der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und daher absolut fahruntüchtige Angeklagte den Unfall bewusst herbeiführte, um seinem Leben ein Ende zu bereiten, obwohl ihm dabei bewusst war, dass er damit wohl auch das Leben anderer Menschen auslöschen werde (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund vorläufiger sachverständiger Beratung davon aus, dass die Verantwortlichkeit des Angeklagten zum Unfallzeitpunkt weder aufgehoben noch eingeschränkt war. Der Angeklagte hat bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig zu gelten.
Die Tat ist bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren; sollte auf den heranwachsenden Angeklagten Jugendstrafrecht Anwendung finden, kann höchstens eine Jugendstrafe nicht über 10 Jahre Gefängnis verhängt werden. Dem Angeklagten droht die Entziehung des Führerscheins.