Rechtsanwalt Wolfgang Roth referierte
Das Foto zeigt die Geehrten mit dem Referenten Rechtsanwalt Wolfgang Roth mit Georg Martin und Gerd Teßmer. (Foto: privat)
Binau. (rt) Sehr gut angenommen wurde die Informationsveranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Binauer Dorfgemeinschaftshaus im alten Bahnhof. Der Kreisbeauftragte des Volksbundes für den Neckar-Odenwald-Kreis MdL a.D. Gerd Teßmer hatte für Mitglieder und interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger in Zusammenarbeit mit Bezirksgeschäftsführer Georg Martin aus Karlsruhe zum Thema „Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung: Willkür oder Wille ?“ ein durch die geänderte Gesetzgebung höchst aktuelles Thema angeboten. Als ausgezeichneter Referent zeigte sich Rechtsanwalt Wolfgang Roth, Fachanwalt für Erbrecht aus Obrigheim. Wolfgang Roth hatte sich ehrenamtlich dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Referent zur Verfügung gestellt und der Nachmittag zeigte, dass über diesen Themenbereich noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, wozu der Volksbund seinen Informationsbeitrag leistet.
Der Kreisbeauftragte Teßmer konnte dazu eine große Zuhörerschaft willkommen heißen. Zu Beginn der Veranstaltung ehrten Gerd Teßmer und Georg Martin für langjährige Mitgliedschaft und Mitarbeit Ilse Faber, die über 30 Jahre die Volksbund-Arbeit in Binau koordiniert und betreut hat, und Manfred Großkopf, der schon über 20 Jahre den Volksbund unterstützt. Mit einer entsprechenden Urkunde und einem Präsent wurde der Dank auch optisch zum Ausdruck gebracht.
In Stellvertretung des verhinderten Binauer Bürgermeisters Peter Keller überbrachte Gerd Teßmer als 1. Bürgermeister-Stellvertreter die Grüße der Gemeinde. Man sei froh, dass sich viele gemeinnützige Institutionen wie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge über ihre ursprüngliche Aufgabe hinaus besonders für ältere Mitmenschen engagieren. Man freue sich, dass diese Veranstaltung für den gesamten Elzmündungsraum in Binau stattfinde.
Geschäftsführer Georg Martin vom Bezirksverband Nordbaden stellte die aktuellsten Aktivitäten der Kriegsgräber-Arbeit vor und machte deutlich, dass allgemein interessierende Themen wie die „Patientenvollmacht“ gerne vom Volksbund aufgegriffen und angeboten würden. Hintergrund hierzu sei das mit Wirkung vom 18. Juni 2009 geänderte Gesetz über Verfügungen und Vollmachten.
Rechtsanwalt Wolfgang Roth, einer von 800 Fachanwälten spezialisiert für Erbrecht in Deutschland, hat sich durch zahlreiche Veröffentlichungen und Kommentare zum Bereich „Verfügungsvollmachten“ bundesweit einen Namen gemacht. Der Obrigheimer Rechtsanwalt stellte zunächst klar, wer eine Vorsorgevollmacht brauche, da das gesetzliche Sorgerecht nicht automatisch für Ehepartner gelte. Er zeigte auf, dass eine Patientenverfügung nur für den Arzt ausgesprochen werde, eine Vorsorgevollmacht Personen, denen man vertraue, übertragen würden und eine Betreuungsvollmacht beim Gericht die Vertretung regle. Solche Verfügungen könnten regeln, wen man im Notfall vertraue, aber auch wen man keine Vollmachten übertragen wolle. Im Bedarfsfall müsse der schriftlich festgelegte Wille auch umgesetzt werden. Wolfgang Roth machte mit gut verständlichen Fall-Beispielen diese recht trockene Materie verständlich und die daraus entstehenden Fragen und Diskussionsbeiträge zeigten, dass Informationsbedarf bestand und besteht. Auch wurde mitgeteilt, dass es heute in Berlin schon eine Bundesstelle gibt, bei der man übers Internet hinterlegen kann, dass man eine Vollmacht vergeben hat. Der Vollmachtgeber wird dabei registriert, nicht aber der Bevollmächtigte.
Im Anschluss an diesen Informationsnachmittag stellte Wolfgang Roth sich auch für persönliche Fragen zur Verfügung. Gerd Teßmer dankte dem Referenten Wolfgang Roth und dem Bezirksgeschäftsführer des Volksbundes Georg Martin für dieses gelungene Informationsangebot und wies darauf hin, dass man im November neben der bundesweiten Kriegsgräber-Sammlung in Mosbach mit einer Ausstellung „Aus der Geschichte lernen“ anbieten werde, um auch auf die Friedensarbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge aufmerksam zu machen.