Schnitt der Gemeindebäume nur durch Bauhofmitarbeiter

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Symbolbild - Sonstiges

Billigheim. (pm) Die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Billigheim mussten wiederholt feststellen, dass gemeindeeigene Bäume durch Anwohner selbst „zurechtgestutzt“ wurden. Durch diese eigenmächtigen Rückschnitte entstehen größere, langfristige Schäden an den Bäumen und somit an Gemeindeeigentum.

Die Gemeindeverwaltung Billigheim weist darauf hin, dass ausschließlich unere Bauhofmitarbeiter die gemeindeeigenen Bäume fachmännisch zurückschneiden dürfen, sobald dies erforderlich ist. Es bedarf damit keines Rückschnitts durch angrenzende Anwohner bzw. Grundstückbesitzer. Bäume/Hecken auf Gemeindegebiet, welche die Verkehrssicherheit gefährden und geschnitten werden müssen, können der Gemeindeverwaltung bzw. dem Bauhof jederzeit gerne mitgeteilt werden.

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