Keine Geflügelpest im Main-Tauber-Kreis

(Symbolbild – Pixabay)

Aufstallungspflicht muss weiter befolgt werden

 Main-Tauber-Kreis. (pm) In einem großen Geflügelbestand im Main-Tauber-Kreis konnte bei den dort eingestallten Küken bislang kein Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen werden. Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hatte bei einer Überprüfung zunächst festgestellt, dass die Tiere klinisch unauffällig sind.

Bei einer Stichprobe der Tiere wurden dann zusätzlich Abstrichproben entnommen und zur Analyse ins Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart gebracht. „Die Ergebnisse liegen nun vor und sind negativ. In der kommenden Woche steht zur Sicherheit noch eine vorgeschriebene Nachuntersuchung an“, erklärt die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Carmen Schöneck.

Die Allgemeinverfügungen zur landkreisweiten Aufstallungspflicht von Geflügel und zur Festlegung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebiets werden nach Abschluss der Untersuchungen – sofern möglich – aufgehoben werden, kündigt sie weiter an.

Hintergrund der Untersuchung ist, dass zum einen Anfang dieser Woche in einem Junghennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen die Geflügelpest feststellt wurde. Von dort wurden zahlreiche Geflügelbetriebe vor allem im Südwesten Baden-Württembergs mit Junghennen beliefert.

Zum anderen wurden in zwei Betrieben im Land Küken aus einer tschechischen Brüterei eingestallt, in dem nun ebenfalls die Geflügelpest festgestellt wurde. Auch ein Hof im Main-Tauber-Kreis war mit Küken aus einem solchen Betrieb beliefert worden, weshalb nun die Überprüfung notwendig wurde.

Das Landratsamt appelliert an alle Geflügelhalter, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, sich unverzüglich mit dem Veterinäramt in Bad Mergentheim in Verbindung zu setzen. „Zudem muss die Aufstallung des Geflügels im gesamten Kreis unbedingt aufrechterhalten werden.

Damit soll ausgeschlossen werden, dass das Aviäre Influenzavirus von Hühnerkadavern in den Ausläufen der Ställe in die Wildvogelpopulation eingetragen wird“, erklärt Dr. Carmen Schöneck. Bei Auffälligkeiten in den Beständen wie zum Beispiel einer erhöhten Sterblichkeit sowie einem Rückgang der Futteraufnahme oder der Eierproduktion müsse das Veterinäramt umgehend benachrichtigt werden.

Das Veterinäramt bittet darüber hinaus, ihm auch weiterhin tote Wildvögel zu melden. Obwohl eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit derzeit nicht zu befürchten ist, dürfen tote Vögel nicht mit ungeschützten Händen angefasst werden.

In den derzeit bestehenden Restriktionsgebieten dürfen Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes über Eierpackstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung zum Beispiel über Hofläden ist leider im Moment noch nicht möglich.

Die Abgrenzung der Restriktionsgebiete kann den Allgemeinverfügungen entnommen werden. Auf dieser Seite gibt es auch weitere Informationen zum Thema.

Zudem gilt, dass sich die Halter aller landwirtschaftlichen Nutztiere, also auch die Geflügelhalter, nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt zwingend registrieren lassen müssen. Auch Hobbyhalter sind bereits ab einem Tier dazu verpflichtet. Eine Meldung bei der Tierseuchenkasse ist nicht ausreichend.

Die Registrierung ist kostenlos und dient dazu, dass im Tierseuchenfall umgehende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Beiträge zur Tierseuchenkasse fallen erst ab 25 Hühnern an. Der Registrierbogen (Tierhalterantrag steht auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereit. Nicht mehr bestehende Nutztierhaltungen müssen abgemeldet werden.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis steht Geflügelhaltern bei spezifischen Fragen, auch in Sachen Biosicherheit, unter der Telefonnummer 07931/4827-6253 zur Verfügung.

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