
(Foto: Hahn)
Buchen. (pm) Aufgrund von Nachfragen weist die KWiN nochmals darauf hin, dass dem Abfallgebührenbescheid 2024 kein separater Berechtigungsnachweis mehr beigefügt war. Stattdessen gilt der Abfallgebührenbescheid in A4 mit Strichcode zur Vorlage bei den Wertstoffhöfen. Mieter in Wohnanlagen sollten sich vom Vermieter einfach eine Kopie des Abfallgebührenbescheides anfertigen lassen. Auch die „altbekannte“ Sperrmüllmarke gibt es nicht mehr.
Kleinanlieferungen von Sperrmüll sind für Haushalte zum reduzierten Preis von 13 Euro pro Kubikmeter auf den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach möglich. Auch Abholungen (gebührenpflichtig) können in Auftrag gegeben werden. Infos sind unter www.kwin-online.de zu finden, auf dem bekannten Abfallkalender oder beim Kundencenter unter 06281 9060.