Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen an Brücken müssen insgesamt vier Brücken im Main-Tauber-Kreis kurzzeitig gesperrt werden, darunter die Tauberbrücke in Hochhausen. (Foto: pm)
Kurzzeitige Vollsperrungen an vier Tauberbrücken erforderlich
(pm) Im Main-Tauber-Kreis werden zwischen Montag, den 02., und Samstag, den 07. Dezember, 14 Brückenbauwerke einer Bauwerksprüfung unterzogen. Das Straßenbauamt ist für die Brücken von Kreisstraßen und deren Bauwerksprüfungen zuständig und hat das Ingenieursbüro „EHS beratende Ingenieure für Bauwesen“ aus Stuttgart mit der Maßnahme beauftragt.
Für die Tauberbrücken in Gamburg, Hochhausen, Archshofen und Reicholzheim werden kurzzeitige Vollsperrungen erforderlich. Das teilt das Straßenbauamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis mit und bittet die Verkehrsteilnehmer für eventuelle Beeinträchtigungen um Verständnis.
Vier Brücken voll gesperrt
Für vier Brücken wurden Vollsperrungen angeordnet: Am Freitag, 6. Dezember, werden in der Zeit von voraussichtlich 8.30 Uhr bis 13 Uhr die beiden Tauberbrücken in Gamburg (Kreisstraße K 2881) und Hochhausen (K 2880) nacheinander geprüft.
Am Samstag, den 07. Dezember, werden von voraussichtlich 8 Uhr bis 11.30 Uhr die Tauberbrücke Archshofen (K 2869) und von voraussichtlich 10 Uhr bis 14 Uhr die Tauberbrücke in Reicholzheim (K2879) einer Bauwerksprüfung unterzogen.
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Abonnieren Sie kostenlos unserenBereits im Spätsommer wurden Prüfungen an 66 kleineren Bauwerken vorgenommen, die keine besonderen Zugangs-Hilfsmittel erfordern. Um bei den restlichen 14 Brücken die handnahe Bauwerksprüfung vornehmen zu können, werden Hilfsmittel wie Hebebühne, Untersichtgerät oder Leitern eingesetzt.
Für den Zeitraum von Montag, den 02. Dezember, bis einschließlich Samstag, den 07. Dezember, haben die jeweils zuständigen Verkehrsbehörden die verkehrsrechtlichen Anordnungen für die anstehenden Arbeiten erteilt. lra
Info:
Bereits seit den 1950-er Jahren werden Verkehrsbrücken turnusmäßig durch qualifiziertes Bauwerks-Prüfpersonal untersucht und die Ergebnisse schriftlich dokumentiert (Prüfbericht). Geregelt sind die Brückenprüfungen über die deutsche Norm DIN 1076 zur Bauwerksprüfung.
Alle sechs Jahre findet eine Hauptprüfung statt, bei der die Brücke, teilweise mit Besichtigungsgeräten, „handnah“ kontrolliert wird. Jeweils drei Jahre nach der Hauptprüfung wird eine einfache Prüfung vorgenommen, bei der hauptsächlich visuell kontrolliert wird.
Hauptkriterien für eine fachliche Beurteilung eines Bauwerks sind die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit. Mit den Ergebnissen einer Bauwerksprüfung wird eine Zustandsnote zwischen 1,0 (sehr guter Zustand) bis maximal 4,0 (ungenügender Zustand) ermittelt, aus denen sich nun eventuell erforderliche weitere Schritte ergeben.
Das Straßenbauamt setzt zur Verwaltung seiner Bauwerke neben den Archiv-Unterlagen wie zum Beispiel Bauwerks-Bestandspläne das bundesweit verwendete Programmsystem Sib-Bauwerke ein. Zu den 80 Brücken kommen noch 123 Stützbauwerke hinzu.