
(Foto: Liane Merkle)
Seckach. (lm) Wieder einmal stand nach Bekanntgaben des Bürgermeisters zu Entscheidungen in der Schulkindbetreuung aus nicht öffentlicher Sitzung das Baugebiet „Steinigäcker-Gänsberg II“ auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Seckach.
Im Rahmen der Erschließungsplanung wurden verschiedene Alternativen zur Entwässerung des Schmutzwassers geprüft. Da der Zugriff auf ein privates Grundstück zur Verlegung eines Schmutzwasserkanals nicht möglich ist, wird der Schmutzwasserkanal in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis unter dem Märzengrabengrundstück bis zur Waidachshofer Straße geführt und an den bestehenden Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Das bisher im Bebauungsplan enthaltene Leitungsrecht für einen Schmutzwasserkanal auf privater Fläche ist daher nicht mehr erforderlich und wird aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Der Umweltbericht, der grünordnerische Beitrag sowie der Fachbeitrag Artenschutz wurden aufgrund der langen Klärungsdauer der Entwässerungsthematik nochmals überarbeitet und an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst.
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung zur Kenntnis und beschloss die Behandlung der Anregungen und Bedenken gemäß der Behandlungsvorschläge des Planungsbüros IFK-Ingenieure Mosbach sowie die erneute Offenlegung der geänderten Punkte bis 28. Juli.
In der Februar-Sitzung hatte Gemeinderat Siegfried Barth der Antrag gestellt, das Abstellen der Wasserversorgung in den Aussegnungshallen während der Wintermonate, genauer von November bis März, nochmals zu überdenken. Vor allem Trauergäste, die eine weitere Anfahrt hatten, seien oft darauf angewiesen.
Die Überprüfung der örtlichen Verhältnisse ergab, dass auf allen drei Friedhöfen der Gemeinde die Wasserbehälter mit den Gießkannen im Winter abgestellt und die Leichenhalle weiter mit Wasser versorgt werden kann.
Allerdings sollten Frostwächter eingebaut werden, außer für Zimmern, wo es bereits eine Infrarotheizung gibt. Um die ganzjährige Nutzung der Toiletten kostendeckend (einmalige Beschaffung der Frostwächter, Stromkosten, Wasser und Abwasser, Reinigung und Bestückung der Toiletten sowie die Organisation und Kontrolle) anbieten zu können, kämen Mehrkosten in Höhe von 132 Euro für jede der durchschnittlich 17 Beerdigungen in den Wintermonaten hinzu.
Siegfried Barth bemängelte, dass die Toilettennutzung im Winter keine andere als im Sommer ist und verstand die Mehrkosten nicht. Doch der Bürgermeister meinte, dass die bisherige Kalkulation die Winternutzung nicht beinhaltet hatte.
Letztlich entschied das Gremium auf Anraten von Gemeinderat Martin Müller und Kämmerer André Kordmann, einen einheitlichen Preis für Sommer- und Winternutzung für das neue Jahr als Gesamtnutzung durch die Verwaltung kalkulieren zu lassen. Demnach kostet die Aussegnungshalle mit Toilettennutzung – auch im Winter – bis zur Neukalkulation weiterhin 353 Euro.
Im November 2018 hatte die Gemeinde Seckach mit der Bürger-Energie Großeicholzheim e.G. rückwirkend zum 01. Januar 2014 einen Nutzungsvertrag zur Festlegung des Gestattungsentgelts für die restliche Vertragslaufzeit geschlossen.
Der Vertrag trat rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2033 und räumt der Bürger-Energie das Recht ein, im Ortsteil Großeicholzheim die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Brücken und andere öffentlichen Flächen für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungsleitungen und -anlagen zum Zwecke der Versorgung mit Nahwärme zu benutzen.
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Abonnieren Sie kostenlos unserenIm Gegenzug erhält die Gemeinde ein jährliches Gestattungsentgelt i. H. v. 20 Cent pro lfd. Meter verlegter Leitung des Nahwärmenetzes für die Zeit bis 31. Dezember 2023. Bei einer Leitungslänge von derzeit 5.129 Metern sind dies 1.026 Euro pro Jahr.
Unter dem Gesichtspunkt der Energiewende wurde vorgeschlagen, das jährliche Gestattungsentgelt für die restliche Vertragslaufzeit bis 31.12.2033 unverändert bei 20 Cent pro lfd. Meter verlegter Leitung des Nahwärmenetzes zu belassen und einen entsprechenden Passus bezüglich der Umsatzsteuer in den Vertrag aufzunehmen.
Mit der DV-Umstellung zum 01. Januar 2025 und mit Einverständnis des Gemeinderatsgremiums ändert die Gemeinde auch den Rhythmus der Vorauszahlungen für die Wasser- und Abwassergebühren auf 6 Abschlagszahlungen jeweils zum 01. Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember in Höhe von 1/6 der Vorjahreszahlung.
Zur Zukunft der Werkrealschule, die es nach dem Willen des Landes künftig nicht mehr geben wird, haben sich die Gemeinderäte Daniel Parstorfer und Martin Müller Gedanken gemacht und die Verwaltung im Vorfeld nach betroffenen Schülerzahlen und möglichen Alternativen bzw. Nutzung evtl. freiwerdender Räumlichkeit befragt.
Den ausführlichen Brief konnte der Bürgermeister aufgrund der sehr aktuellen Info mit anschließenden Pfingstferien, in denen keine Gesprächstermine getroffen werden konnten, nur minimal beantworten. Betroffen seinen aktuell 12 Schüler, die Kosten für die Gemeinden seien aufgrund der Sachkostenbeiträge des Landes relativ ausgeglichen und Gespräche mit den Bürgermeisterkollegen aus Billigheim und Schefflenz seien für die nächste Woche geplant, mit den Schulleitungen müssten noch Termine ausgemacht werden.
Aus nicht öffentlicher Sitzung des Seckacher Gemeinderats gab Bürgermeister Thomas Ludwig folgende Entscheidungen in Sachen der bereits viel diskutierten „Schulkindbetreuung“ bekannt:
- Die Schaffung einer zusätzlichen halben Vollzeitstelle in der Verwaltung für die Organisation der Bildungs- und Betreuungsangebote einschließlich Schülerbeförderung in der Gesamtgemeinde.
- Die bedarfsgerechte Einstellung weiterer Betreuungskräfte für die Seckachtalschule, die Werkrealschule und die Grundschule Großeicholzheim, ggfls. auch über den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinaus. Wobei die ehrenamtliche Ausübung der Betreuungstätigkeit als Jugendbegleiter/in weiterhin möglich ist.
- wurde die Verwaltung ermächtigt, zur Absicherung des Betreuungsangebots im Gemeindekindergarten Großeicholzheim über den Personalschlüssel hinaus bis zu einem Vollzeitäquivalent zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen und zu beschäftigen, wobei ein kombinierter Einsatz im Kindergarten und in den Betreuungsangeboten der drei Schulen möglich ist.