Herausforderungen zwischen Pflicht und Praxis

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Rechtsanwalt Dr. Jörg Tänzer aus Berlin führte Berufsbetreuer fundiert und praxisnah durch das zentrale Thema „Verantwortung und Pflichten der Betreuer sowie die Schnittstelle zu Sozialleistungen“. Bild: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis. (Foto: pm)

Fortbildung für Berufsbetreuer

Buchen. (pm) Ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit oder hohes Alter können plötzlich und unerwartet dafür sorgen, dass ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Was viele nicht wissen: Ohne rechtzeitige Vorsorge gibt es zunächst niemanden, der rechtsverbindlich handeln darf. In diesen Fällen stellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite. Welche Verantwortung damit einhergeht und wo sich Herausforderungen zwischen Pflicht und Praxis ergeben, stand im Mittelpunkt einer Fortbildung für Berufsbetreuer im Hugo-Geisert-Saal in Buchen. Veranstalter war die Betreuungsbehörde des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Tänzer aus Berlin führte die Teilnehmenden fundiert und praxisnah durch das zentrale Thema „Verantwortung und Pflichten der Betreuer sowie die Schnittstelle zu Sozialleistungen“. Er verdeutlichte, dass die rechtliche Betreuung sämtliche notwendige Tätigkeiten zur Besorgung der rechtlichen Angelegenheiten einer betreuten Person umfasst. Tätigkeiten hingegen, die rein als tatsächliche Hilfeleistung für die Betroffenen dienen, wie etwa pflegerische Unterstützung, Arztbesuche oder Aufgaben der alltäglichen Lebensführung, gehören nicht zum Aufgabenbereich des Betreuers. Umso wichtiger sei daher nicht nur eine enge und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen den Betreuten und den Betreuern, sondern auch zwischen den Betreuern und den Leistungserbringern, um so eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Die Betreuungsbehörde im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis sucht weiterhin Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Die Tätigkeit erfolgt selbstständig und kann in Voll- und Teilzeit ausgeübt werden. Voraussetzung für die Registrierung ist der Nachweis über die erforderliche Sachkunde. Besonders geeignet sind Personen mit juristischer oder sozialpädagogischer Ausbildung. Doch auch Einsteiger aus anderen Fachrichtungen wie dem medizinischen, psychologischen, betriebswirtschaftlichen, verwaltungsrelevanten oder pflegerischen Bereich können sich bewerben. Fehlende Qualifikationen können über entsprechende Sachkundelehrgänge erworben werden.

Interessenten können Kontakt zur Betreuungsbehörde aufnehmen unter Tel.: 06261 84-2510 und per Mail an monika.kirchgessner@neckar-odenwald-kreis.de sowie unter Tel.: 06261 84-2517 und per Mail an jacqueline.rhein@neckar-odenwald-kreis.de.

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