Nach Doppelmord an Kollegen verurteilt

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Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld

Heilbronn. (pm) In der Strafsache gegen einen Mann aus Seckach, der Anfang des Jahres zwei Kollegen erschossen hat (NZ berichtete), wurde heute ein Urteil verkündet.

Die Schwurgerichtskammer hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei tateinheitlichen Fällen, davon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit schwerer Körperverletzung, sowie zusätzlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Weiter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung sah die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte, der sich in der Hauptverhandlung bezüglich der Tatzeiten auf Erinnerungslücken berufen hatte, aus Neid und aufgestauter Wut am 07. Januar 2025 gegen 17:43 Uhr vier seiner Arbeitskollegen im Pausenraum des gemeinsamen Arbeitgebers – einer Firma in Bad Friedrichshall – im Rahmen eines Überraschungsangriffs mit Schüssen aus seiner legal besessenen Pistole töten wollte. In dem Pausenraum gab er hierzu 23 Schüsse in 75 Sekunden ab. Dabei hat der Angeklagte zunächst 15 Schüsse eines Magazins in 31 Sekunden gegen die Arbeitskollegen gerichtet abgegeben und nach kurzer Pause und Nachladen des Magazins weitere acht Schüsse in 20 Sekunden abgefeuert. Zwei der Arbeitskollegen des Angeklagten wurden von mehreren Projektilen getroffen, unter anderem schoss ihnen der Angeklagte, als sie bereits von Schüssen getroffen am Boden lagen mehrfach in den Kopf. Beide verstarben aufgrund ihrer schweren Verletzungen direkt an Ort und Stelle. Einen dritten Arbeitskollegen traf der Angeklagte mit mindestens drei Schüssen. Dieser überlebte, erlitt aber insbesondere im Kopf- und Gesichtsbereich schwerste Verletzungen und verlor unter anderem ein Auge und die Sehkraft auf dem zweiten Auge. Ein vierter Arbeitskollege konnte unmittelbar bei Beginn des Angriffs aus dem Pausenraum flüchten und, körperlich unverletzt entkommen. Er leidet jedoch bis heute an psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der erlebten Geschehnisse.

Weiter war die Kammer aufgrund der aus der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse und insbesondere unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen davon überzeugt, dass der Angeklagte bei der Begehung der Taten voll schuldfähig war.

Die Kammer hat die Tatvorwürfe mit Prozessbeginn am 28. Juli 2025 an insgesamt 18 Verhandlungstagen aufgeklärt und hierbei 123 Zeug*innen vernommen sowie fünf Sachverständige angehört.

Die Kammer folgt mit dem Schuldspruch und der verhängten Strafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hatte. Dem hatte sich gleichlautend die Nebenklage angeschlossen.

Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch, hilfsweise auf Freispruch sowie Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.S.d. § 63 StGB plädiert. Ihrer Auffassung nach sei der Tatnachweis gegen den Angeklagten nicht geführt, da die Indizienlage nicht ausreichend sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

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