Haßmersheim. In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Geiselnahme zum Nachteil einer 20-jährigen (wir berichteten), gebürtigen Würzburgerin durch eine der Tat dringend verdächtige, dreiköpfige Familie haben sowohl der Familienvater (51 Jahre) als auch seine Ehefrau (45 Jahre) die ihnen vorgeworfenen Taten gegenüber der Haftrichterin bestritten. Der mit beschuldigte Sohn hat bei der Vorführung vor der Haftrichterin demgegenüber ein Teilgeständnis abgelegt.
Beide Elternteile sind strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Sie wurden im Dezember 2002 durch das Landgericht Heidelberg wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und vielfacher Körperverletzungsdelikte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die abgeurteilten Taten weisen bei vorläufiger Bewertung eine erhebliche Parallelität zu den hier in Rede stehenden Tatvorwürfen auf.
Die Untersuchung der Geschädigten durch eine Sachverständige des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin Heidelberg ergab ein Verletzungsmuster, das gutachterlich als Zeichen einer Misshandlung und mit den Tatschilderungen der Geschädigten übereinstimmend bewertet wurde.