Grundrecht auf Menschenwürde wird verletzt

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Sozialgerichts Mannheim

Baden-Württemberg. (pm) Das Urteil des Sozialgerichts vom 10.8. (Az.S.9AY 2678/11ER) ist eine kleine Sensation: erstmals in Deutschland verpflichtet ein Sozialgericht eine Kommune zu höheren Leistungen als im Bundesgesetz vorgesehen. Im Wege einer einstweiligen Anordnung wurde entschieden, dass einem Flüchtling zusätzlich zu den Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 65,51 Euro monatlich gezahlt werden müssen.

Das Gericht begründet seinen Beschluss damit, „dass der Antragsteller durch die derzeit gewährten Leistungen in seinem Grundrecht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz verletzt wird.“ Der Regelsatz des Asylbewerberleistungsgesetzes ist seit 18 Jahren nicht mehr erhöht worden und liegt inzwischen um ca. 40 Prozent unter Hartz IV-Niveau. Einem alleinstehenden erwachsenen Flüchtling stehen demnach im Monat 224,97 Euro zu. Zu berücksichtigen ist dabei, dass ein Einkauf mit Gutscheinen nur in bestimmten Läden möglich ist und daher teurer kommt als ein Einkauf mit Bargeld. Das Gericht erkennt einen „offenkundigen Mangel“, unter dem der Flüchtling leide und hat deshalb seinem Eilantrag stattgegeben.

Seit Jahren kritisieren Flüchtlingsräte und Wohlfahrtsverbände diese eklatante Diskriminierung von Flüchtlingen und fordern eine Anpassung der Leistungen, die im Gesetz vorgesehen ist.

Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=“compact“ tle=“Grundrecht auf Menschenwürde wird verletzt“ url=“http://www.NOKZEIT.de/?p=14866„] Dem Mannheimer Verfahren ging eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26.9.10 (Az.L.20AY13/09) voraus, nach der die Leistungen für Flüchtlinge ebenfalls als verfassungswidrig beurteilt wurden. Es kritisiert, dass die Leistungen für Flüchtlinge nicht in einem Verfahren bemessen, sondern „ins Blaue hinein geschätzt“ worden seien. Dabei orientierte sich das Gericht am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat aufgrund des nordrhein-westfälischen Urteils eine Kampagne initiiert, durch die möglichst viele Flüchtlinge ermutigt werden sollen, einen Antrag auf Erhöhung der Regelsätze zu stellen. Mit dem jetzt gefällten Urteil ist die Kampagne noch nicht am Ziel, denn die 65,51 Euro werden zunächst nur als Darlehen gewährt und die Wirkung der einstweiligen Anordnung ist auf den 31.3.2012 befristet. Bis dahin wird mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes gerechnet.

Aber das Urteil ist ein erfreulicher Teilerfolg auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Behandlung von Flüchtlingen. Erst eine deutliche Erhöhung der Leistungen für alle Flüchtlinge, die nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die sozialen und kulturellen Rechte der Flüchtlinge berücksichtigt, wie es auch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in seinem jüngst veröffentlichten Staatenbericht fordert, wäre ein voller Erfolg.

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