Jahresprogramm 2012 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) liegt vor
Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg schon seit vielen Jahren die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Schwerpunktmäßig werden finanzielle Hilfen bei der Gebäudesanierung und –umnutzung im Ortskernbereich, bei der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten. Die Förderung erhalten können sowohl Privatpersonen als auch Betriebe und Kommunen.
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Land fördert Investitionen” url=”https://www.nokzeit.de”] Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun das Jahresprogramm 2012 für die ELR-Förderung ausgeschrieben. In ihm sind die Fördervoraussetzungen und das Verfahren beschrieben. Demnach müssen Anträge zwingend über die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist kurz, spätestens am 14. Oktober 2011 müssen die Städte und Gemeinden die Anträge dem Regierungspräsidium vorlegen. Das Ministerium macht ergänzend darauf aufmerksam, dass die Unterlagen gleich zu Beginn vollständig einzureichen sind. Grundsätzlich gilt: Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich.
Das Jahresprogramm 2012 liegt den Bürgermeisterämtern vor. Wer ein Projekt plant, sollte sich umgehend beim Bürgermeisteramt seiner Gemeinde informieren.