Keine „Narrenfreiheit“ für Alkoholsünder

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Main-Tauber-Kreis. Kaum ist die Weihnachtszeit vorbei, geht es mit närrischen Schlachtrufen in vielen Orten in unserem Lieblichen Taubertal in die „Heiße Phase“ der fünften Jahreszeit. Ob Prunksitzungen, Faschingsbälle oder Umzüge, bei ausgelassener Stimmung und Jubel, Trubel, Heiterkeit wird auch manches Gläschen Wein, Sekt oder Bier konsumiert.

Alles kein Problem, solange man sich für die Heimfahrt nicht hinters Steuer setzt, denn im Straßenverkehr gibt es für Alkoholsünder keine „Narrenfreiheit“. Bereits bei einer Atemalkoholkonzentration ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von 500 Euro und vier Punkte in Flensburg sowie zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Ab 1,1 Promille wird in der Regel eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein einbehalten. Für Führerscheinneulinge gilt sogar die 0,0 Promille-Grenze. Empfindlichere Strafen und unter Umständen Schadensersatzforderungen sind zu erwarten, wenn jemand bei der Alkoholfahrt zu Schaden gekommen oder der Fahrer schon vorher angetrunken im Straßenverkehr aufgefallen ist. In jedem Fall wird`s teuer: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Rente an Unfallopfer oder Rückforderungen von Versicherungen. Bei Eigenverschulden ist möglicherweise Unfallrente oder die Rente für Hinterbliebene betroffen. Letztlich können Lohnfortzahlungen in Frage gestellt sein oder ist der Job gar ganz weg. Alles gravierende Einschnitte, die man vorher bedenken sollte. Auch die Versicherer können bei alkoholbedingten Unfällen Regressansprüche stellen. Die härteste Strafe ist aber wohl die Schuld, wenn man durch sein Fehlverhalten einen Menschen für immer um Gesundheit oder Leben gebracht hat.




Bei den zahlreichen Kontrollen während der Faschingszeit im letzten Jahr stellten die Polizisten bei 12 Autofahrern Alkoholbeeinflussung fest. Neun Fahrern wurden Blutproben entnommen und die Führerscheine an Ort und Stelle beschlagnahmt. In diesem Zeitraum ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem alkoholische Beeinflussung Unfallursache war.

Deshalb wird die Polizei auch in diesem Jahr verstärkt kontrollieren. Die Beamten der Verkehrspolizei werden kreisweit insbesondere in den Nächten der Veranstaltungstage stationäre und mobile Alkoholkontrollen durchführen.

„Feste feiern – aber Hände weg vom Steuer“ sollte also bei den Fastnachtspartys das Motto sein. Für unbeschwertes Fastnachtsvergnügen braucht es richtige Planung. Es ist sehr sinnvoll, Fahrgemeinschaften zu organisieren und den Fahrer zu bestimmen, der selbstverständlich auf Alkohol verzichten muss.

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