Untreue-Vorwürfe gegen Bürgermeister haltlos

Kultur- und Veranstaltungshalle: Bürgermeister Klaus Kornberger hat rechtmäßig gehandelt

Weikersheim. (pm) Der Vorwurf der „Untreue“ gegen den Bürgermeister der Stadt Weikersheim, Klaus Kornberger, im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Kultur- und Veranstaltungshalle kann nicht aufrechterhalten werden. Zu diesem klaren Ergebnis ist die Kommunalaufsicht im Landratsamt Main-Tauber-Kreis nach intensiver Prüfung gekommen. Der Bürgermeister hat gegenüber der Kommunalaufsicht belegt, dass er rechtmäßig gehandelt hat.

Bürgermeister Kornberger hatte sich am 24. November selbst an die Kommunalaufsicht gewandt und mitgeteilt, dass eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen gegen ihn vorliege. Die Anzeige drehe sich im Kern darum, dass er angeblich im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bau einer Kultur- und Veranstaltungshalle ein Architekturbüro mit der Ausführungsplanung beauftragt und hierfür eine Honorarzahlung in Höhe von rund 410.000 Euro veranlasst habe, ohne dass der Gemeinderat hierüber informiert gewesen sei.

Die Kommunalaufsicht – als Rechtsaufsichtsbehörde über die Stadt Weikersheim – hat Bürgermeister Klaus Kornberger daraufhin um eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Durch Gemeinderatsprotokolle und weitere schriftliche Dokumente konnte der Bürgermeister nachweisen, dass die Ausführungsplanung am 6. August 2013 nach ausgiebiger Beratung im Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen worden ist. Darüber hinaus gab auch der gesamte vorherige Beschlussablauf im Jahr 2012 bis zum 6. August 2013 keinen Anlass für Beanstandungen und stand im Einklang mit den Vorschriften.

Auch der Vorwurf, dass der Bürgermeister eine Honorarzahlung in Höhe von rund 410.000 Euro eigenmächtig veranlasst habe, kann nach den Überprüfungen der Kommunalaufsicht nicht nachvollzogen werden. Vielmehr waren für die nach dem Planungsfortschritt geleisteten Abschlagszahlungen an das Architekturbüro in den Jahren 2012 bis 2014 entsprechende vorherige Planungsvergaben durch den Gemeinderat sowie ausreichend haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorhanden. Diesbezüglich kann ebenfalls kein Verstoß gegen das Haushaltsrecht festgestellt werden. Die Zahlungen lagen im Übrigen deutlich unter der in der Anzeige genannten Summe von 410.000 Euro.

Entgegen den Vorhaltungen des Anzeigeerstatters wurde schließlich auch der Vertrag mit dem Architekturbüro nicht durch den Bürgermeister eigenmächtig geändert. Richtig ist laut Kommunalaufsicht vielmehr, dass das Architekturbüro auf Initiative des Bürgermeisters eine Verzichtserklärung abgegeben hat. Demnach müssen für nicht erbrachte Planungsleistungen keine – sonst übliche – Teilzahlungen geleistet werden, sollte das Vertragsverhältnis durch die Stadt gekündigt werden. Damit ist mit Blick auf den vorherigen Vertragstext eine für die Stadt vorteilhaftere Lage eingetreten. Diese Verzichtserklärung lag dem Gemeinderat vor seiner Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung am 6. August 2013 vor.

Das Landratsamt wird das Ergebnis seiner Überprüfung auch an die Staatsanwaltschaft Ellwangen übermitteln. Die Rechtsaufsichtsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei so offensichtlich unbegründet erhobenen Anschuldigungen gegenüber öffentlichen Amtsträgern, die geeignet sind, dessen Reputation zu schädigen, möglicherweise die Straftatbestände der falschen Verdächtigung und Verleumdung in Erwägung gezogen werden könnten.

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