Bezirkssynodale gedachten der Terroropfer


Tagung zum Thema Kirchenrecht begann außerplanmäßig
 

 
 
 
 Neckargemünd. (pm)Mit großer Betroffenheit reagierten am Samstag die Delegierten der Gemeinden des Kirchenbezirkes Neckargemünd-Eberbach auf die Terroranschläge der vergangenen Nacht in Frankreich. Unter der Leitung von Dekan Ekkehard Leytz gedachten die 70 Christen aus dem Rhein- Neckar- und dem Neckar Odenwald-Kreis zu Beginn der Bezirkssynode in Neckargemünd stehend im Gebet der Opfer und Hinterbliebenen der Anschläge. „Wir stehen in einer großen Spannung,“ so Leytz. „Wir führen heute eine lang geplante Veranstaltung zum Thema „Kirchenrecht“ durch und sind doch gleichzeitig angerührt von dem was in Frankreich geschehen ist. Wir tun heute das, was uns als Christen aufgetragen ist: Fürbitte zu halten und Gott um Erbarmen zu bitten.“
 
„Angesichts der Geschehnisse in Paris und der Flüchtlinge, die wir in unserem Kirchenbezirk haben, ist es wichtig, dass wir uns als Gemeinden immer wieder neu ausrichten auf das, was Grundlage unseres Glaubens und unserer Entscheidungen ist: Wie gehen wir mit den Flüchtlingen um? Wie können wir dabei die Würde der Menschen achten? Wie können wir leben, was wir glauben,“ so Dekan Leytz (Eberbach). Das Kirchenrecht sei für ihn eine wichtige Ausgangsbasis für geordnete Verhältnisse im Umgang mit den Flüchtlingen. Leytz: „Wir dürfen uns nicht nur um uns selbst drehen. Wir haben als Christen auch einen Auftrag nach außen.“
 
 Auch in den Gottesdiensten am Sonntag werde vielerorts an die Terroropfer gedacht, sagte Angelika Schmidt, Pfarrerin in Michelbach und Unterschwarzach auf der Bezirkssynode.
„Das Kirchenrecht gewährt einen geordneten Rahmen für Diskussionen und Entscheidungen in den Gemeinden,“ sagte Kai Tröger-Methling, Jurist und Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche Baden, der mit weiteren Mitarbeitenden der Landeskirche angereist war, um die anwesenden Kirchenältesten fit zu machen im punkto Kirchenrecht. „Älteste fortzubilden in Kirchenrecht ist eine Wertschätzung ihrer Tätigkeit als Gemeindeleitung. Sie werden immer wieder mit kirchenrechtlichen Fragen konfrontiert,“ so Tröger- Methling.
 
 Mit diesen Fortbildungen habe die Landeskirche seit 2014 mehr als 1.000 Älteste und Pfarrer/innen erreicht.
„Ich brauche als Ältester Wissen in kirchlichem Recht, denn ich muss aus Überzeugung Entscheidungen treffen und nachvollziehen können,“ so Werner Ebinger, Vorsitzender der Bezirkssynode (Wiesenbach).
 
Zum Beispiel wenn es darum gehe wann am Sonntag der Frühschoppen des Sportvereins angesetzt werde. „Wenn wir mit den Vereinen die Termine für 2016 absprechen, dann müssen wir im Kirchengemeinderat auch über die Sonntagsruhe sprechen,“ so die Erfahrung von Pfarrer Steffen Banhardt (Heiligkreuzsteinach).
 
 „Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen. Dabei geht es darum, mit Augenmaß zu handeln und nicht mit dem kirchlichen Recht drauf zu schlagen,“ so der Theologe.
In den Gemeinden stehen Älteste immer wieder vor kirchenrechtlichen Fragen. Zum Beispiel ob der aus der Kirche ausgetretene Großvater beerdigt werden kann. Es geht um Mitwirkungsrecht von Ältesten bei der Besetzung der Pfarrstelle, um Arbeitsrecht, Versicherung und Haftung, Verantwortung für den Gottesdienst und vieles mehr.
 
 Die Bezirkssynode Neckargemünd-Eberbach hat 70 Mitglieder. 23 Synodale kommen aus Ältestenkreisen, 12 direkt aus den Gemeinden. Der Kirchenbezirks hat 31.563 Kirchenmitglieder in 28 Kirchengemeinden.

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