Gemeinderat bewilligt städtische Unwetterhilfe
(pm) Bislang eher unbekannte Wetterphänomene haben in den vergangenen Wochen zu massiven Problemen und Dauereinsätzen von Feuerwehr & Co. geführt. Noch immer sind im Landkreis zahlreiche Straßen gesperrt, die Schäden und Hinterlassenschaften der häufig lokal begrenzten Ereignisse sichtbar. Heftige Niederschläge, Starkregen und schnell steigende Pegelstände haben auch in Mosbach punktuell zu großen Schäden geführt. Oberbürgermeister Michael Jann hat als Reaktion darauf den Betroffenen zugesagt, dass die Stadt auf die Kostenerstattung für den Einsatz von Feuerwehr und Bauhof verzichten wird. Auch die Müllbeseitigung (jedoch nicht des Sondermülls) erfolgt auf Kosten der Stadt, die in den am stärksten betroffenen Straßen Container aufgestellt hat.
In einer Sondersitzung am 14. Juni hat der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Mosbach darüber hinaus beschlossen, den Unwetter-Geschädigten Mosbachern unter die Arme zu greifen und finanziell zu entlasten. Hierfür werden außerplanmäßige Kosten in Höhe von 25.000 Euro aus dem Topf „Katastrophenschutz“ bereitgestellt. Gedeckt werden die Mittel zu Lasten der Rücklage der Stadt.
Die Gewährung der Finanzhilfe ist eng an die Soforthilfe des Landes gekoppelt, die über das Landratsamt Neckar-Odenwald abgewickelt wird. Sofern die Antragsvoraussetzungen für eine Bewilligung der Landeshilfe vorliegen, legt die Stadt bei nachgewiesenem Bedarf eine Schippe in gleiche Höhe drauf.
OB Jann dankt auch im Namen des Gemeinderates allen Helfern, die sich in den vergangenen Wochen mehr oder weniger im Dauereinsatz befunden haben und teilweise bis zur Erschöpfung in Mosbach, aber auch in den Nachbargemeinden im Einsatz waren. Den vom Unwetter Betroffenen wünscht er weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Einwohner und Betriebe in der Stadt Mosbach wurden zwischen dem 28. Mai und 8. Juni, insbesondere am 4. Juni, von Starkregen und anschließenden Überschwemmungen getroffen und haben unverschuldet Schäden erlitten.
Die Stadt Mosbach ist sich ihrer Verantwortung für die Betroffenen bewusst und stellt ergänzend zur Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg, die über das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises erfolgt, für nicht versicherte Schäden eine zusätzliche finanzielle Hilfe zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt keine Berechnung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes.
Antragsberechtigt sind Einwohner, Privathaushalte und Kleingewerbetreibende, die zwischen dem 28.05. und dem 08.06.2016 durch Starkregen und Überschwemmungen geschädigt wurden. Die Bewilligung der städtischen Hilfe setzt die Gewährung einer Soforthilfe des Landes voraus. Die Antragsbewilligung des Landratsamtes ist glaubhaft zu machen.
Für die Hilfe der Stadt gelten die gleichen Bedingungen wie für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg. Sie kann grundsätzlich bis zur Höhe der Landeshilfe gewährt werden.
Anträge können ab Dienstag, den 21. Juni zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und nach Vereinbarung (06261 82-271) beim Amt für Finanzen und Controlling in der Hauptstraße 63 (ehemaliges C&A-Gebäude) durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Das Antragsformular steht auf www.mosbach.de zur Verfügung. Die Vorlage eines bereits ausgefüllten Antrags beschleunigt die Bearbeitung. Die Auszahlung erfolgt vorrangig per Überweisung.
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