
Angeklagte muss eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen
Mosbach. Die Große Strafkammer am Landgericht Mosbach hat heute einen 74-jährigem Arzt aus Walldürn wegen der Ermordung seiner 72-jährigen Ehefrau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, sein Opfer mit zwei Messerstichen getötet zu haben (NZ berichtete). Allerdings stritt er ab heimtückisch gehandelt zu haben. Vielmehr sei er in Trance gewesen, weshalb die Verteidigung auf Totschlag und eine fünfjährige Gefängnisstrafe plädierte.
Nach der Beweisaufnahme, insbesondere der Anhörung der erwachsenen Kinder des Ehepaares, folgte die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter der Staatsanwalt und verurteilte den aus Ungarn stammenden Mann wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe beantragt, diesem Antrag hatte sich die Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags von höchstens fünf Jahren beantragt.
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde angeordnet.