Neuenstadt: Sehr gefährlicher „Spaß“

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

(Symbolbild – Fachdozent/Pixabay)
(ots) Wenn das ein Spaß sein soll, was ein Unbekannter derzeit in Neuenstadt treibt, dann könnte das einmal ein sehr teures „Späßle“ mit heftigen Folgen werden.

Bereits am 18. Mai wurden an den Gebäuden Nummer 24 und 26 in der Hofgartenstraße Einschlaglöcher in mehreren Fensterscheiben entdeckt. In der Zeit zwischen dem 29. Mai und dem Montag dieser Woche wurden wieder Glasscheiben durchschossen.
Die Polizei fand bei beiden Taten Kugeln aus Edelstahl am Tatort. Der entstandene Sachschaden geht inzwischen in die Tausende. Da die Kugeln die Scheiben glatt durchschlagen, würde ein Mensch, der im Zimmer ist und getroffen wird, unter Umständen erhebliche Verletzungen davontragen.

Die Polizei hat keine Hinweise auf die Täter und hat deswegen folgende Fragen:

  • Wer kennt jemand, der eine Schleuder hat, mit der Stahlkugeln verschossen werden können?
  • Hat jemand zu den tatrelevanten Zeiten in der Hofgartenstraße, im Bereich der Ecke Karl-Weimer-Straße, verdächtige Beobachtungen gemacht?
  • Wer weiß, wo man an Edelstahlkugeln mit einem Durchmesser von acht bis zehn Millimeter kommt?
  • Wer kann sonstige Hinweise auf den oder die Täter geben? Hinweise gehen an den Polizeposten Neuenstadt, Telefon 07139 47100.

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse