(Symbolbild – ckstockphoto/Pixabay)
Thema wird Gemeinderat weiter beschäftigen
Mudau. (lm) Zukunftsorientiert und bürgernah macht man sich im Gemeinderat auch darüber Gedanken, wie eine künftige Ärzteversorgung in der Gemeinde aussehen soll oder aussehen kann und wie man als Kommune auf die Versorgung Einfluss nehmen kann. Deshalb wurde zum Pauschal-Preis von 5.000 Euro für eine Studie zur Hausärztlichen Versorgung im Ländlichen Raum und der Rolle der Kommune in diesem Prozess das Büro Dostal & Partner Management-Beratung aus Vilsbiburg beauftragt. Vorgestellt wurde nun im Rahmen der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger, die Bewertung der Mudauer Situation mit einer Ist-Analyse, die Handlungsbereitschaft der ansässigen Akteure, die Impulse für den Input der Akteure und die ärztliche Versorgung unter Einbezug der Ärzte.
Weitere Module beinhalten konkrete organisatorische, vertragliche oder auch bauliche Umsetzungsschritte, welche später beauftragt werden können. Als wesentliche Eckpunkte beinhaltet das nun von F. Dostal vorgestellte 1. Modul insbesondere das Ergebnis der Marktforschung, bei dem nur jede dritte bis fünfte Kommune in den Genuss einer Hauspraxisnachbesetzung kommt. Demnach ist die Einzelpraxis ein Auslaufmodell und der Trend geht zu delegativen Mehrbehandlerpraxen, in denen die Ärzte im Angestellten-Verhältnis agieren.
Hilfreich wäre auch, wenn man den Numerus Clausus abschaffen würde und das Studium nach Eignung zum Beruf verteilen könnte. Frau Dostal empfahl die Einbindung der niedergelassenen Ärzte in größere Praxen, vielleicht überörtlich, mit Teilzeitmodellen und ähnlichem. Auf jeden Fall könnte Mudau eine ZuZ-Förderung der KVV in Höhe von 80.000 und 40.000 Euro für eine Arztpraxis zzgl. ggf. 5.000 Euro einmalig für Anstellungsaufwand in Anspruch nehmen. Derzeit hat man drei potenzielle Gemeinschaftspraxen aus der Umgebung, die sich mit Unterstützung der Gemeinde eine Zusammenarbeit vorstellen könnten.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Ärzteversorgung in der Gemeinde zur Kenntnis, ergänzt durch einige Ratschläge von Lisa-Marie Bundschuh von der Kommunalentwicklung des Landratsamts, und will sich auch in Zukunft intensiv mit dieser Thematik befassen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellte das Gremium für die Sanierung der Kanal- und Wasserleitung mit Reststraßenbau des „Buchwegs“ in Mudau mit Kosten in Höhe von 495.163 Euro, und damit um 95.836 Euro günstiger als dem Vergabepreis, fest. Als Folge der öffentlichen Ausschreibung war die Firma Schweikert aus Oberkessach mit den Bauarbeiten beauftragt worden, die bereits im Mai vergangenen Jahres abgenommen werden konnten.
Weiter stellte man auch die Kosten für die Erschließung des Baugebietes „Struthäcker II“ in Langenelz mit 389.698 Euro fest, rd. 24.627 Euro unter Vergabepreis. Die Arbeiten begannen mit dem offiziellen Spatenstich am 27. September 2019 durch die beauftragte Firma August Mackmull aus Muckental und wurden bereits im Juni 2019 abgenommen, wodurch seit diesem Zeitpunkt Bauplätze verkauft werden können.
Als weitere Kostenfeststellungen galten den Abgasabsauganlagen in der Feuerwehrgerätehäusern von Langenelz, Schloßau und Scheidental in Höhe von 22.102 Euro für die Arbeiten Der Fa. Ecovent GmbH + Co.KG aus Lübbecke sowie der Sanierung des Löschwasserbehälters in Scheidental, die die Firma Ulrich Kohlhammer GmbH aus Möckmühl für 18.911 Euro im letzten Oktober durchgeführt hatte.
Im Rahmen von Arbeitsvergaben wurde das Ingenieurbüro Sack & Partner aus Adelsheim für 34.206 Euro Honorarleistungen mit der Ausführung der Ingenieursleistungen für die Wasserleitungserneuerung in der Scheidentaler Straße in Mudau beauftragt. Grund hierfür war die Tatsache, dass die Wasserleitung im öffentlichen Bereich der „Scheidentaler Straße“ vom Kreuzungsbereich „Hauptstr/Langenelzer Straße“ bis zum Kreisverkehr mehr und mehr Probleme durch Wasserrohrbrüche bereitete.
Für den Bebauungsplan „Fasanenweg“ im Ortsteil Donebach wurden inzwischen sowohl die Ergebnisse aus den Bürger- und Behördenanhörungen als auch die Leistungen zur Artenschutzrechtlichen Prüfung hinsichtlich der Umweltbelange berücksichtigt und eingearbeitet. Bürgermeister Dr. Rippberger: „Es kann festgestellt werden, dass keine wesentlichen Bedenken oder Anregungen vorgetragen wurden, die innerhalb der Abwägung nicht bewältigt werden konnten“.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zum Bebauungsplan „Fasanenweg“ in Donebach, einschließlich der darin enthaltenen örtlichen Bauvorschriften nach Erläuterungen durch Hauptamtsleiter Herbert Knapp.