Finanzielle Mehrbelastung absolut gerechtfertigt

 Das Jugendhaus Mosbach ist für alle offen und überaus gut frequentiert, erklärte die Leiterin Christine Günther. (Symbolbild – Pixabay)

Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises tagte in Buchen** 

Buchen.  (pm) Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses trafen sich diese Woche unter streng eingehaltenen Corona-Hygienemaßnahmen zu einer Sitzung im Hugo-Geisert-Saal in Buchen. Die Überführung der Ambulanten Hilfen in ein hauptamtliches System, das Angebot „STEEP“ sowie Änderungen beim Begleiteten Umgang, der Jugendgerichtshilfe und der Offenen Jugendarbeit wurden im Ausschuss behandelt.

Die Ambulanten Hilfen des Jugendamts unterstützen Familien in allen Lebenslagen direkt in ihrer häuslichen Umgebung. Sie bieten eine intensive Beratung aller Familienangehörigen sowie eine kontinuierliche Begleitung von Eltern und Kindern in Krisen und besonderen Belastungssituationen. In der Vergangenheit wurde diese Aufgabe von Honorarkräften wahrgenommen.

Im Juli 2016 beschloss der Kreistag die Überführung in ein hauptamtliches und damit qualitativ besseres System. Mit der Umstellung sollte die Gefahr von Scheinselbstständigkeit eingedämmt, die Effizienz gesteigert, die Fallsteuerung verbessert, die Laufzeiten verkürzt und die fachliche Qualität der gesamten Dienstleistung gesteigert werden.

„Mittlerweile ist der Personalbestand in den ambulanten Hilfen im Rahmen des Umbauprozesses um 14 Stellen erweitert worden“, erläuterte Jugendamtsleiter Peter Roos, der dem Ausschuss einen Sachstandsbericht gab. Aktuell stehen insgesamt 18,2 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Personalgewinnung erwies sich jedoch als sehr schwierig und aufwändig.

Durch die professionelle Personalausstattung und die Qualitätssteigerung konnte die Gesamtzahl der in den Ambulanten Hilfen betreuten Fälle sukzessive von vorher knapp 190 auf aktuell etwa 150 gesenkt werden. Ebenfalls konnte die Laufzeit je Betreuungsfall kontinuierlich auf durchschnittlich neun Monate reduziert werden. Bedingt durch den Aufbau hauptamtlicher Kräfte ergibt sich aber auch eine Kostensteigerung zwischen den Jahren 2016 und 2019 um rund 286.000 Euro.

Im Ergebnis sei jedoch festzustellen, so Roos, dass sich die Überführung der Ambulanten Hilfen in ein hauptamtliches System als richtig herausgestellt und in der Praxis bewährt hat. Exemplarisch legte Roos dar, dass durch diese Maßnahme insbesondere Familien, deren Kindern von Heimunterbringung bedroht waren, geholfen werden konnte. Die Ausschussmitglieder lobten den Mehrwert für die Familien, der die finanzielle Mehrbelastung für den Landkreis absolut rechtfertigt.

„Durch die großzügige Unterstützung des Lionclubs Madonnenland, des Vereins Gute Fee e.V. (Offenburg), der Firma Seitenbacher Vertriebs-GmbH und der Familie Pfannenschwarz in Buchen sind wir in der glücklichen Lage, bei den Ambulanten Hilfen mit STEEP ein neues Programm anzubieten“, dankte dann Landrat Dr. Achim Brötel beim nächsten Tagesordnungspunkt. „STEEP steht dabei für „Steps Towards Effective Enjoyable Parenting, also Schritte hin zu einer gelingenden und Freude bereitenden Elternschaft und richtet sich an Schwangere und Familien mit kleinen Kindern bis zu drei Jahren“, erläuterte Pascal Heffner vom Geschäftsbereich Jugendhilfe.

18 STEEP-Beraterinnen wurden ausgebildet, darunter sechs im Bereich der Ambulanten Hilfen. Das Programm basiere auf videogestützte Arbeit zur Reflexion, Gruppenarbeiten zum Aufbrechen der Isolation sowie kleinen Familienaktionen. Es sei ein einzigartiges Regelangebot in der Jugendhilfe und komme besonders Familien zugute, die den Umgang mit Kindern, wie zum Beispiel einen Spielplatzbesuch “lernen“ müssen.

Besonders im Lockdown war es sehr schwierig, das Konzept umzusetzen und es mussten Abstriche gemacht werden, räumte Heffner auf Nachfrage ein. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dankten für das Angebot und freuten sich über diese wertvolle Unterstützung.

Pascal Heffner stellte ebenfalls den „Begleitenden Umgang“ als weitere Aufgabe des Jugendamts vor. Dabei begleitet eine neutrale dritte Person den Umgang zwischen den Eltern mit dem Kind und sorgt dafür, dass dieser zum Wohl des Kindes verläuft. Die Fallzahlen in diesem Bereich steigen, es fehlt an geeigneten Räumlichkeiten und viele Umgangstermine finden in den Abendstunden oder am Wochenende und Feiertagen statt.

Nun soll ein freier Träger mit der Leistung des Begleitenden Umgangs beauftragt werden. Die Ausschussmitglieder stimmten diesem Vorhaben, das mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 50.000 Euro verbunden ist, zu. Wichtig war es den Ausschussmitgliedern, dass Fachkräfte sowie feste Kriterien die Qualität dieser Leistung sicherstellen.

Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe hätten sich zu Beginn des Jahres durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie erweitert, erläuterte anschließend die zuständige Sachgebietsleiterin Kristin Bachert dem Ausschuss. Demnach werden Mitarbeiter des Jugendamts bereits bei der Einleitung eines Verfahrens gegen Kinder und Jugendliche informiert und um frühzeitige Stellungnahme gebeten.

Die Teilnahme eines Sachbearbeiters an einer gerichtlichen Hauptverhandlung ist obligatorisch und bei Nichterreichbarkeit der Eltern ergeben sich zahlreiche Ersatzfunktion. Ferner sei die Jugendgerichtshilfe in Fällen der Untersuchungshaft zu beteiligen. Bachert zeigte den Ausschussmitgliedern die Umsetzungsschritte im Landkreis auf.

Demnach erfolgen Kooperationsgespräche mit der Staatsanwaltschaft Mosbach sowie Treffen mit den Jugendrichtern im Neckar-Odenwald-Kreis. Diese dienten der Vorbereitung eines Justiztreffens, welches Ende des Jahres geplant sei und bei dem die künftigen Abläufe festgelegt werden. Markus Wildner (Kreisjugendring) lobte den Einsatz der Jugendgerichtshilfe. Dieser sei notwendig, damit den straffällig gewordenen Jugendlichen die Zukunft nicht verbaut werde.

Für hauptamtliche Mitglieder in der Offenen Jugendarbeit werde ein Personalkostenzuschuss gewährt, erläuterte Landrat Brötel abschließend. Bisher werden dabei auf Antrag Mittel in einer Höhe von insgesamt 51.000 Euro pro Jahr ausgeschüttet. Eine Änderung der bestehenden Förderrichtlinien sei erforderlich, um diese Praxis so beibehalten zu können.

Die Leiterin des Jugendhauses Mosbach Christine Günther gab auf Nachfrage Einblicke in das freiwillige Angebot der Offenen Jugendhilfe. Das Jugendhaus bestehe seit fast 20 Jahren, sei für alle offen und überaus gut frequentiert. Rund 50 Angebote der Offenen Jugendarbeit gibt es im Landkreis. Der Ausschuss stimmte der Änderung der Förderrichtlinien einstimmig zu.

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