Lockdown bis 14. Februar verlängert

(Symbolbild – Pixabay)
Aufgrund der besorgniserregenden Nachrichten über Virusmutationen hat die Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel heute die Verlängerung der Lockdowns bis voraussichtlich 14. Februar beschlossen. Neben der bisherigen Regelungen wurden weitergehende Maßnahmen beschlossen.

Bund und Länder haben sich auf folgende (neue) Punkte geeinigt: 

  • Die derzeit geschlossenen Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Aufgrund der Gefahren durch die ansteckenderen Mutanten, müssen beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr medizinische Masken (OP-Masken bzw. FFP2-Masken/Masken mit N95 oder KN95-Zertifzierung).
  • Arbeitgeber werden verpflichtet, dort wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen müssen.
  • Dort wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, muss die Belegung der Arbeitsräume reduziert werden. Ist das nicht möglich, müssen medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat.
  • Arbeitgeber müssen außerdem flexible Arbeitszeiten anbieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu entzerren.
  • Gottesdienste sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.
  • Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann strebt jedoch an, ab dem 01. Februar Kitas und Grundschulen vorsichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen.

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