Ab morgen wieder Ausgangssperre

(Symbolbild – Pixabay)

Aufgrund hoher Inzidenzwerte

Mosbach. (pm) Mit 221 neuinfizierten Personen und einer Inzidenz in Höhe von 559,1 wird der Schwellenwerts von 500 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Neckar-Odenwald-Kreis überschritten, weshalb ab Donnerstag, 20. Januar weitergehende Corona-Maßnahmen für nicht-immunisierte Personen gelten.

Entsprechend dürfen nicht-immunisierte Personen zwischen 21:00 und 5:00 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft, etwa eine Beherbergungsstätte oder ein Wohnheim, nur aus triftigen Gründen verlassen. Diese Gründe umfassen unter anderem die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, den Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen. Eine detaillierte Übersicht dazu enthält die Corona-Verordnung des Landes in Paragraph 17a.

Das Landratsamt hatte die Inzidenzüberschreitung an zwei aufeinander folgenden Tagen am Mittwochabend unverzüglich bekanntgemacht, nachdem dies durch das Landesgesundheitsamt (LGA) bestätigt worden war. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Landrat Dr. Achim Brötel und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Martina Teinert appellieren an alle, sich zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer impfen zu lassen. Das Landratsamt informiert unter www.neckar-odenwald-kreis.de tagesaktuell über die Geltung der Ausgangsbeschränkungen. Dort kann auch die Bekanntmachung des Gesundheitsamts eingesehen werden.

Umwelt

Biber in Mülben gesichtet
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Biber in Mülben gesichtet

(Symbolbild – Ralf Schick/Pixabay) Mülben. Anfang April wurde im Waldbrunner Ortsteil Mülben ein Biber gesichtet, der sich unter anderem an Obstbäumen in einem Garten am Höllbach zu schaffen machte. Auch im Bereich des „Katzenpfads“ wurde das Tier beobachtet. So entstand der Kontakt zum Biberberater des Neckar-Odenwald-Kreises, Joachim Bernhardt. Geschützte Tierart unter Beobachtung Bernhardt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Biber zu den streng geschützten Arten zählt und deshalb weder gefangen noch getötet werden darf. Derartige Begegnungen mit dem scheuen Nager bieten jedoch eine gute Gelegenheit. Gemeinsam mit dem NABU Waldbrunn lädt Joachim Bernhardt daher am Dienstag, den 29. […] […]

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