
Mit Schreckschusspistole auf Hinterkopf gefeuert
Mosbach. (pm) Vom Schwurgericht am Landgericht wurde heute ein 21-jähriger Mosbacher wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes beantragt. Die Verteidigung hat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.
Die Tat, die von der Staatsanwaltschaft als Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gewertet wurde, wurde am 31. Juli 2019 begangen.
Das Landgericht hielt es nach der heutigen Hauptverhandlung für erwiesen, dass der 21-jährigen Angeklagte einen Bekannten in sein Haus in Mosbach gelockt hat. Dort soll er eine Schreckschusswaffe auf den Hinterkopf des Geschädigten aufgesetzt und abgedrückt haben. Das Opfer erlitt dadurch eine Brandwunde am Hinterkopf und ein Hörtrauma. Nach diesem ersten Schuss feuerte der Täter weitere aus der Schreckschusswaffe auf den Geschädigten.
Nach der Vernehmung mehrere Zeugen und Sachverständigen verneinte die Strafkammer eine Tötungsabsicht, weshalb der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.