Corona Maßnahmen bei der AWN/KWiN

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(Foto: Martin Hahn)
Buchen. (mh) Dieser Tage fallen verschiedene Corona-Schutzmaßnahmen weg. So wird auch die Maskenpflicht gelockert. Die AWN/KWiN ist verpflichtet, aufgrund der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung verschiedene und erforderliche Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im Rahmen eines betrieblichen Hygienekonzepts festzulegen und umzusetzen. Da die AWN/KWiN zur kritischen Infrastruktur zählt, gilt weiterhin auf den Wertstoffhöfen in Buchen, Mosbach und Hardheim sowie in den Verwaltungsgebäuden nach wie vor eine Maskenpflicht (FFP-2 oder OP-Maske).

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