Wertheim. (ots) Nachdem in der Vergangenheit in der Altstadt von Wertheim einige getötete Tauben aufgefunden wurden, kam es am vergangenen Donnerstag erneut zum Fund einer geköpften Taube. Diese befand sich an der Ecke Lehmgrubenweg / Hämmelsgasse. Der Täter macht sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar. Denn gemäß § 39 BNatSchG ist es verboten wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Tauberbischofsheim, Fachbereich Gewerbe / Umwelt, unter der Telefonnummer 09341 810 zu melden.
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