Neckar-Odenwald-Kreis/Buchen. Die Arbeit von Staatlichen Veterinärbehörden läuft meist im Stillen ab. In die – dann aber in aller Regel negativen – Schlagzeilen geraten die staatlichen Tierschützer immer dann, wenn Bilder von gequälten, vernachlässigten oder getöteten Tieren den Weg in die Öffentlichkeit finden. Dieses Bild „ein bisschen gerade rücken“ stand dann auch als Absicht hinter dem Vortrag von Dr. Ulrich Bennemann, der als Tierarzt im Fachbereich Veterinärwesen beim Landratsamt arbeitet und dort mit einer Kollegin für den Tierschutz zuständig ist.
In seinen Vortrag startete er mit einer Übersicht über das Aufgabenspektrum seines Fachbereichs, das mitnichten nur aus Tierschutz besteht. Dazu gehören unter anderem die Lebensmittelüberwachung, die Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene, die Jagd sowie der Umgang mit Waffen und Sprengstoff.
Der Aufsicht im Teilbereich Tierschutz unterliegen die Nutztierhaltungsbetriebe, Schlachtbetriebe, Tierheime, Tierparks, Zuchtbetriebe, Zirkusse, Reit- und Fahrbetriebe und mehr. „Routineüberprüfungen bei privaten Tierhaltern sind vom Gesetzgeber überhaupt nicht vorgesehen“, stellte Dr. Bennemann klar: „Privatleute können von uns nur anlassbezogen überprüft werden, also wenn Verdachtsmomente bestehen, dass da was aus dem Ruder läuft.“ Was das Dilemma, in dem sich der staatliche Tierschutz befindet, ein stückweit erklärt: Dringen bei einem privaten Tierhalter keine Verdachtsmomente nach außen oder aber werden die von aufmerksamen Nachbarn oder Bekannten nicht an die Behörden weitergegeben, bleiben Missstände über Jahre unentdeckt – und können irgendwann pressewirksam eskalieren.
„Eine flächendeckende Überwachung wäre personell auch überhaupt nicht machbar“, erklärte Dr. Bennemann. Schon die gesetzlich vorgegebenen Routineüberprüfungen, die allesamt grundsätzlich unangemeldet erfolgen, sind sehr zeitintensiv, zumal in einem Flächenlandkreis wie dem Neckar-Odenwald-Kreis. „Da kommt´s schon mal vor, dass ich mehrmals weite Strecken fahren muss, bis ich jemanden erreiche“, so der Veterinär. Bis Mitte November hatten er und seine Kollegin 142 Routine- und Anlasskontrollen gemacht, zuzüglich der Besuche, die im Rahmen anderer Dienstgeschäfte gemacht wurden. Bei den genannten 142 Kontrollen waren 110 Betriebe in Ordnung, 32-mal allerdings wurden Mängel festgestellt. Immerhin sechs Ordnungsverfügungen, elf Bußgeldverfahren und vier Strafanzeigen hat das nach sich gezogen. „Wir können durchaus harte Strafen verhängen. Bußgelder gehen bis 25000 Euro und Strafverfahren können mit Geld- und Haftstrafen und mit Tierhalte- und Betreuungsverboten enden.“
Allerdings, so Dr. Bennemann, stünden immer auch die Rechtsgüter des Tierhalters entgegen: „Eigentum, Berufsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung sind einfach auch hohe Werte. Wir müssen da genau abwägen, aufwändig dokumentieren und mittels Fristen und Auflagen die Entwicklung beobachten, was einfach seine Zeit braucht. Daraus resultieren oft Konflikte mit engagierten Tierschützern, die nur die Interessen der Tiere im Fokus haben und nicht verstehen können, warum wir in schwierigen Fällen nicht „kurzen Prozess“ machen.“ Dieser erwähnte „kurze Prozess“ ist tatsächlich nur in ganz krassen Fällen durchführbar.
Dankbar zeigte sich der Veterinär für die Hinweise aus der Bevölkerung, die mithelfen, Missstände zu entdecken. Allerdings musste er einräumen, dass gut die Hälfte dieser Hinweise sich als unbegründet herausstellt: „Wenn jemand seinen Nachbar nicht leiden kann und ihm deshalb Dinge unterstellt oder wenn schon Anstoß genommen wird, dass der Hund von schräg gegenüber ab und zu mal bellt oder eine Katze ihr Geschäft im Vorgarten verrichtet – da sind wir ganz einfach nicht die richtige Adresse.“