Qualitätssicherung und Angebotsqualität einheitlich geregelt
(pm) Die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des ÖPNV haben in ihrer Sitzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) die Ergänzung des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes Rhein-Neckar um weitere wesentliche Bestandteile beschlossen. Hierzu gehören insbesondere die Festlegungen zur Qualitätssicherung und zur Angebotsqualität, eine verbesserte Fahrgastinformation durch Echtzeitdaten sowie Tariftreue und Mindestlohn.
Ziel ist es, einen hochwertigen ÖPNV mit vergleichbaren Standards im gesamten Verbundverkehr des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) zu gewährleisten. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben sich deshalb auf einen Mindestkatalog geeinigt, der die qualitativen Anforderungen an die Busverkehrsleistungen im VRN festschreibt.
Die Festlegungen des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes gewinnen im Genehmigungsverfahren zunehmend an Bedeutung.
Bei ausgeschriebenen Verkehren, die im Wettbewerb vergeben werden und als sogenannte Dienstleistungsaufträge gelten, wird die Qualität des Angebotes und die Qualitätssicherung detailliert über einen Vertrag geregelt. Bei kommerziellen Verkehren, bei denen nur die Linienkonzession von der Genehmigungsbehörde erteilt wird, besteht keine vertragliche Beziehung zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen. Daher war es insbesondere für die Sicherung qualitativer Mindeststandards im Bereich kommerzieller Verkehre notwendig, den gemeinsamen Nahverkehrsplan entsprechend zu ergänzen, da Linienkonzessionen von Verkehrsunternehmen mit den Vorgaben des aufgestellten Nahverkehrsplanes in Einklang stehen müssen.
Da der VRN seine Fahrplanauskunft um eine Echtzeitverarbeitung erweitert, ist als weiterer Qualitätsstandard im Gemeinsamen Nahverkehrsplan des VRN nun geregelt, dass die Verkehrsunternehmen dem VRN die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und die Fahrgäste somit über das aktuelle und tatsächliche Verkehrsangebot in Echtzeit informiert werden.
Regelungen des Rheinland-Pfälzischen Landestariftreuegesetzes zu Tariftreue und Mindestlohn im ÖPNV werden Bestandteil des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes und sollen eine adäquate Entlohnung der Beschäftigten im ÖPNV sicherstellen.