Ortskernsanierung im Gemeinderat Mudau

von Liane Merkle

Mudau. ,,Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im Gebiet –Vorstadt/Amorbacher Straße- im Mudauer Ortskern mit insgesamt 11,78 Hektar Fläche ist nicht nur zu rechtfertigen, sondern im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch erforderlich“, so die Kernaussage einer vorbereitenden Untersuchung durch das Büro Gerhardt aus Karlsruhe bezüglich des geplanten Sanierungsgebietes, das mit einer Finanzhilfe in Höhe von 700.000 Euro im Bewilligungszeitraum bis Ende 2019 in den Förderrahmen Euro des Regierungspräsidiums aufgenommen wurde.

In seiner jüngsten öffentlichen Sitzung befasste sich der Gemeinderat unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger mit den vorgestellten Handlungsschwerpunkten der gesamten Sanierungsmaßnahme. Untersucht und analysiert wurden bei dieser Untersuchung die Gebäudenutzung einschließlich der vorhandenen Betriebsstrukturen, der Zustand der Gebäude, die Eigentumsverhältnisse, die Haushalts- und Altersstruktur der Bewohner sowie die zum Ausdruck gebrachte Mitwirkungsbereitschaft. Darüber hinaus nennt die Voruntersuchung städtebauliche Missstände sowie funktionale und gestalterische Defizite im öffentlichen Raum.
Wie H. Kessler von der Kommunalentwicklung der Landesentwicklung Baden-Württemberg und F. Ganther vom Büro Gerhardt Verfasser mitteilten, befasste sich die Untersuchung auch mit Grundsätzen für den Umgang mit eventuell nachteiligen Auswirkungen auf Bewohner im Sanierungsgebiet und eventuell notwendigen weiteren Planungsschritten, die parallel zur Durchführung erforderlich sein könnten. Als positiv sah F. Ganther zum einen, dass immerhin 74% der betroffenen Haushalte befragt werden konnten, und sich davon 94% eindeutig zugunsten der Sanierung aussprachen und 43% schon jetzt wissen, dass sie in diesem Rahmen sanieren werden.

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Das Sägewerk in Sanierungsgebiet. (Foto: Liane Merkle)

Als Ziele für die Neuordnung im Sanierungsgebiet wurden u.a. genannt: Ortstypische Bebauungen und prägende Straßenraumprofile sind zu erhalten und hervorzuheben, Ortsbild prägende Gebäude sollen erhalten bleiben, leer stehende oder untergenutzte schlechte Bausubstanzen sollen neu geordnet oder umgenutzt werden. Insbesondere im Bereich des ehemaligen Sägewerkes soll die Bebauung ergänzt und behutsam nachverdichtet werden, ungenutzte und freiwerdende Bausubstanz soll durch Wiedernutzung, Umnutzung oder Ersatzbebauung neu belebt werden, die Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten sei zu sichern und soll auch gestärkt, sowie ergänzt werden, die Verkehrssicherheit sei situationsorientiert zu verbessern wie z.B. in der Schloßauer Straße, Amorbacher Straße und „In der Strüht“ und die ortstypischen Gärten und Grünbereiche sollen erhalten und aufgewertet werden.

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Die Odenwaldhalle – Umgebungsflächen sollen gestärkt werden. (Foto: Liane Merkle)

Weiter sollen vorhandene Gemeindebedarfsflächen, insbesondere die Odenwaldhalle und deren Umgebungsflächen gestärkt und aufgewertet werden. Man kommt nach Aussage von H. Kessler realistisch gerechnet auf förderfähige Kosten für diese Maßnahmen in Höhe von über 2,4 Mio. Euro, derzeit sind aber nur 1,167 Mio. Euro bewilligt. Berücksichtigt werden müssen dabei auch Einnahmen durch Grundstücksaufwertungen. Dennoch mussten einige Erschließungsmaßnahmen derzeit zurück gestellt werden bis man eine eventuelle Aufstockung bewilligt bekommt.
Die Chancen dafür stehen laut H. Kessler nicht schlecht. Die Förderung privater Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet soll über die Gewährung von Zuschüssen und Entschädigungen erfolgen.

ürgermeister Dr. Rippberger: ,,Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und ‚Auszahlung von Zuschüssen und Entschädigungen wird durch diese Richtlinien nicht begründet“. Die Entscheidung über Förderanträge treffe jeweils der Gemeinderat, der nun auch die vorgestellte Voruntersuchung zustimmend zur Kenntnis nahm, die grundsätzliche Sanierungsziele, die Sanierungssatzung sowie die Förderrichtlinien beschloss und damit den Grundstein für die Verwirklichung und Umsetzung des Sanierungsgebietes im umfassenden Verfahren in Mudau legte.

Um der Firma Wagner Imkereitechnik in Mudau eine Betriebserweiterung zu ermöglichen hatte der Gemeinderat bereits die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ,,Industriegebiet“ beschlossen, die notwendige Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befürwortet und die Verwaltung hatte die Pläne bereits offen gelegt. So wurde nun auch das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag Zug um Zug gegen die Unterzeichnung der Kostenersatzregelung für den notwendigen Ausgleich erteilt. Im Rahmen der Abwägungsentscheidung werden – so Hauptamtsleiter Herbert Knapp – auch die Bedenken und Anregungen behandelt und eingearbeitet.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt nahm das Gremium die Planungen des Verbandes Region Rhein-Neckar zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen auf den Gemarkungen in Scheidental und Reisenbach zur Kenntnis, ebenso wie dies die betroffenen Ortschaftsgremien vorgeschlagen hatten.
Alle Flächen außerhalb der Vorranggebiete gelten als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind. Aus Sicht der Verwaltung war zu bemerken, dass die Vorschläge des Verbandes Region Rhein-Neckar unter den objektiven Kriterien, insbesondere der Forderung, dass der Windkraft substanziell Raum gegeben werden muss, nicht zu beanstanden seien.
,,Wenn in Zukunft regenerative Energien auch auf Basis von Windkraft erheblich ausgebaut werden sollen, sind Standorte auf den Hochflächen der Gemeinde Mudau objektiv geeignet“, sagte Bürgermeister Dr. Rippberger. Die Gemeinde Mudau ist dabei von den geplanten Vorrangflächen auf dem ,,Salzlackenkopf“ in Reisenbach und dem ,,Heunenbuckel“ auf Limbacher Gemarkung mit einer nördlichen Teilfläche auf Scheidentaler Gemarkung tangiert.

Bezüglich der Außengebietswasserableitung aus dem Kirchengewann Schloßau stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Honorarvorschlag des Ingenieurbüros Sack und Partner aus Adelsheim zu, der bei Gesamtkosten von 313.000 Euro, Honoraraufwendungen für die Entwurfsplanung in Höhe von 17.100 Euro und für die Bauausführung von 24.700 Euro liegt, was das Ortschaftsgremium von Schloßau ausdrücklich begrüßte.

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