Mosbach (sim) Der Vereinswechsel eines Spielers in der abgelaufenen Saison vom SV Aglasterhausen zum SV Union Michelbach im Fußballkreis Mosbach, wo bewusst die Daten des letzten Spiels von Aglasterhausen auf dem Pass falsch eingetragen wurden, hatte für die Union bereits fatale Folgen: Nach Abzug von 15 Punkten ist die SV-Truppe auf den Relegationsplatz abgerutscht und dann auch noch aus der Kreisklasse A im Sommer abgestiegen.
Zwischenzeitlich wurde auch der SV Aglasterhausen in erster Instanz vom bfv-Sportgericht wegen Falschangaben zu einem Punktabzug von 15 Zählern in der laufenden Serie verurteilt. Der Verein ging in die Berufung und konnte jetzt vor dem Verbandsgericht des Badischen Fußballverbandes zumindest einen Teilerfolg verbuchen.
Das erstinstanzliche Urteil wurde nämlich dahingehend abgeändert, dass der SV Viktoria Aglasterhausen wegen unsportlichen Verhaltens mit dem Abzug von neun Punkten für das laufende Spieljahr 2012/13 belegt und zudem zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt wird.
Mildernd kommt noch hinzu, dass der Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe von 1.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt wird. Somit verbleibt momentan der Abzug von drei Zählern. Die Bewährung hinsichtlich des Punktabzugs wird an die Bedingung geknüpft, dass sich der Verein innerhalb einer Frist von zwei Jahren nicht weiterer sportwidriger Handlungen einer Spielmanipulation oder eines unsportlichen Verhaltens mit Auswirkung auf den Spielbetrieb schuldig macht und dafür während der Bewährung verurteilt wird. Hinsichtlich der Geldstrafe steht die Aussetzung zur Bewährung unter der Bedingung, dass Aglasterhausen dem Jugendförderverein „Kleiner Odenwald“ bis zum 31. März Geld- oder Sachmittel im Wert von 250 Euro zur Verfügung stellt und dies auch entsprechend nachweist.