Einmal mehr ging es im Mudauer Gemeinderat um Windkraftanlagen im Odenwald. Hier die Anlagen bei Steinbach. (Foto: Archiv)
Mudau. (lm) Es bleibt „stürmisch“ in Mudau, denn auch in seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter äußerst regem Interesse der Bevölkerung mit viel „Wind“ zu beschäftigen, wobei es sich dabei nicht um aufgeblasene Tagesthemen handelte, sondern vielmehr um den eigenen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“, den des Odenwaldkreises sowie um Windkraftflächen der Stadt Buchen.
Zunächst stellte Jürgen Glaser vom Büro die gewünschte Alternativfläche bei einem Mindestabstand von 1.500/1,750 Meter zu den bebauten Flächen vor, bei der nur noch eine Teilfläche „Kinzert“ übrig bleiben würde. Knapp 480/233 Hektar Potential von über 2000 Hektar mit ausreichender Windhöfigkeit in der Gemeinde. Eine Streitfrage sprach Gemeinderat Andreas Schölch an über die Messung der Windhöfigkeit in Höhe 100 oder 140 Meter, über dessen Gesetzesrichtigkeit er gerne informiert gewesen wäre. Auch Ortsvorsteher Klaus Erich Schork bat die Gemeindeverwaltung darum, den neuesten Windatlas aus dem Internet als Grundlage zu nehmen, der eine andere Windhöfigkeit ausweist als die Angaben des Ing.-Büros IFK. Daraufhin meinte Dr. Rippberger, dass dies nur Annahmen seien und für wirklich genaue Werte müsste man Messungen durchführen.
Interessant bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Offenlegung des Teilflächennutzungsplanes ist sicher, dass die Wehrbereichsverwaltung einen Abstand der Windräder zur Reisenbacher Sendeanlage von 2.000 Meter sowie einen Tiefflugkorridor von drei Kilometern fordert. Diese Forderung führt dazu, dass die ins Auge gefasste Fläche „Lenzberg“ vollständig entfällt.
Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt nicht um eine Beschlussfassung handelte sondern vielmehr nur um Kenntnisnahmen, konnten die Stellungnahmen privater Personen und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange zügig durch Jürgen Glaser vom Ing.-Büro für Kommunalverwaltung und Walter Simon vom gleichnamigen Ing.-Büro für Umweltplanung vorgetragen werden. Dabei wurde auch deutlich, dass das Regierungspräsidium weitere Begründungen zu den Vorsorgeabständen von 800 Meter fordert. Während zum größten Teil keine größeren Bedenken gegen die Erstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ in Mudau vorgetragen wurden, fordert die Höhere Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die Standorte im Bereich der Wüstung „Neuhof“ eine frühzeitige Abstimmung. Gleichfalls gab man zu bedenken, dass im Vorfeld von Bodeneingriffen eventuell Prospektionen und archäologische Grabungen notwendig werden könnten. Keine abschließende Stellungnahme konnte nach derzeitigem Sachstand die Untere Naturschutzbehörde abgeben. Sie geht davon aus, dass weitergehende Forderungen zum Inhalt des Umweltberichtes und vertiefende Untersuchungen zum Artenschutz (Haselmaus, Rotmilan, Schwarzstorch) notwendig werden.
Andreas Schölch merkte an, dass außerdem die autarke Wasserversorgung der Gemeinde vor durch tiefe Grabungen gefährdet sein könnte, was vorher untersucht werden sollte. Unter den „privaten“ Stellungnahmen stehen an erster Stelle die Befürchtungen u die Gesundheit, Wertverluste von Immobilien, aber beispielsweise auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Minderung des Neuhofs als Erholungsgebiet. Eine Reihe von Forderungen der BI „Gegenwind Mudau“ auf Grundlage ähnlicher Befürchtungen schlossen sich an. Jürgen Glaser machte die Anwesenden jedoch aufmerksam auf die Tatsache, dass wenn aus den verschiedensten Gründen immer mehr auszuweisende Konzentrationsfläche wegfalle, das nicht bedeute, dass keine Windräder aufgestellt werden. Nur dann wäre dem „Wildwuchs“ Tür und Tor geöffnet. Doch nach Aussage von Bürgermeister Dr. Rippberger sind noch zahlreiche umfangreiche Untersuchungen notwendig und gefordert, bevor man abwägen könne, wie die künftige Konzentrationsfläche für Windenergie aussehen könnte.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellte Hauptamtsleiter Herbert Knapp die Planung des benachbarten Odenwaldkreises vorgestellt, die ebenfalls einen Flächennutzungsplan für ihre Gemeinden bezüglich von Windkraftanlagen beinhaltet. Aus Sicht der Mudauer Gemeindeverwaltung seien Rechte der Gemeinde durch diese Planungen nicht betroffen. Gleichwohl sei aus den gesamten Planungen deutlich ersichtlich, dass die Bebauung von Teilflächen mit Windkraftanlagen das Landschaftsbild des Odenwaldes nachhaltig verändern wird.
Keine Einwände sieht man seitens der Gemeinde und des Gemeinderates bei den Planungen der Stadt Buchen, auf ihren Gemarkungen Hettingen und Rinschheim im „Großen Wald“ insgesamt fünf Windkraftanlagen zu installieren. Wesentlich windstiller ging es anschließend bei der Einbringung des Entwurfs zur Haushaltssatzung für das anstehende Haushaltsjahr zu. Demnach wird der Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 12.275.000 Euro festgesetzt. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 9.935.000 Euro und auf den Vermögenshaushalt 2.340.000 Euro bei einem Gesamtbetrag von vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 200.000 Euro. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wurde auf 1 Mio. Euro festgesetzt. Als Steuersätze gelten für die Grundsteuer A für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 370 v.H., für die Grundsteuer B für Grundstücke 380 v.H. und für die Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 380 v.H. der Steuermessbeträge. Als größter Brocken bei den Gemeindeausgaben erweist sich die Renaturierung der Mudbach mit Sanierung und Verdolung in Höhe von 435.000 Euro und die Außengebietsentwässerung im Auerbacher Weg in Scheidental mit 301.000 Euro. Die Feuerwehr soll insgesamt bedacht werden mit Investitionen in Höhe von 215.000 Euro. Als Novum soll eine E-Bike-Station in Absprache mit der TGO eingerichtet werden.
„Der Haushalt 2013 ist ein Haushalt mit Maß und Ziel und dem Blick auf das Machbare“, so der Bürgermeister. Der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Mudau sieht im Erfolgsplan 635.000 Euro als Erträge vor, demgegenüber 602.000 Euro als Aufwendungen stehen. Dabei wird mit einem Jahresgewinn von 33.000 Euro gerechnet. Im Vermögensplan mit Ein- und Ausgaben sind 344.000 Euro vorgesehen und der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen beläuft sich auf 170.000 Euro. Festgesetzt wurde auch der Höchstbetrag der Kassenkredite von 300.000 Euro. Mit 147.300 Euro steht die Kredittilgung bei den Ausgaben an erster Stelle.