Einen Tag vor Heiligabend hat Janosch G. die ihm von seiner Zivildienststelle bekannte Sabine Jauch brutal erschlagen. Nach intensiven Ermittlungen der Polizei konnte er anhand seiner DNA ermittelt und überführt werden (NZ berichtete mehrfach).
Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 23-Jährigen, der trotz mehrere Appelle kein Motiv für seine brutale Tat offenbarte, im April wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter hatte auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtet, die von den Nebenklägern beantragt worden war (NZ berichtete).
Die Verteidigung legte gegen das Mordurteil Revision ein und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Heute teilte eine Justizsprecherin mit, dass die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen wurde, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Damit zieht die Justiz einen Schlussstrich unter eine Tat die in der Region für große Bestürzung gesorgt hat. Insbesondere die Brutalität und das nach wie vor unbekannt Motiv, sind bis heute Gegenstand vieler Diskussionen.